OLG Stuttgart: Wenn sich die Struktur der Mieter nachteilig verändert, darf die Miete gemindert werden.
am 30.12.2006 von http://rhgsig.wordpress.com
Wenn eine Mietsache mangelhaft ist, dann darf der Mieter den Mietzins kürzen. Das steht so im Gesetz: § 536 Absatz 1 BGB bestimmt : „Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.“
Grundvoraussetzung ist also, dass ein Mangel vorliegt. Als Maßstab hierfür geht das Gesetz von der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aus. Enstscheidend ist daher, was die Vertragsparteien im Mietvertrag ausgehandelt hatten. Der Sinn hierfür ist auch einleuchtend: Der Vermieter schuldet dem Mieter die Überlassung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch, der Mieter schuldet ihm dafür als Gegenleistung den Mietzins. Wenn der Mieter also nicht das bekommt, was vereinbart ist, braucht er auch nicht den vollen Preis dafür bezahlen.
Soweit – so gut. In der Praxis ist es oftmals schwer, das Vorliegen eines Mangels festzustellen.
Das OLG Stuttgart hat jetzt – am 21.12.2006 – einen prekären Fall zu entscheiden.
Das problematische an der Geschichte ist nämlich, dass es sich hier um eine Gewerbeimmobilie handelte, in der Büroräume vermietet werden. Geworben hatte die Vermieterin mit exklusivem Ambiente in außergewöhnlicher Lage. Die Mieterin war dafür auch bereit, einen Mietzins zu entrichten, der sogar …
OLG Stuttgart: Werbung mit Ablehnung von Tierversuchen wettbewerbswidrig
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OLG Stuttgart: Fristsetzung bei Abmahnung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Stuttgart (Urt. v. 31.03.2004 - Az.: 2 W 44/03) hatte zu beurteilen, unter welchen Umständen die Fristsetzung bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung angemessen ist.Der Kläger nahm die Beklagte außergerichtlich auf Unterlassung in Anspr…
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Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Stuttgart (Urt. v. 04.11.2004 - Az.: 2 U 129/04) hat entschieden, dass die Werbung mit veralteten Preisempfehlungen wettbewerbswidrig ist.Die Zulässigkeit einer Werbung mit einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers beurteilt sich…
OLG Stuttgart: PAngVO = Wettbewerbsverletzung?
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Stuttgart (Urt. v. 10.02.2005 - Az.: 2 U 153/04) hatte zu beurteilen, ob ein Verstoß gegen die PAngVO stets eine Wettbewerbsverletzung iSd. § 3 UWG darstellt.Der Beklagte hatte in einer Postwurfsendung u.a. damit geworben, dass er Brillenfa…
OLG Stuttgart: Kriterien für markenrechtliche Verwechslungsgefahr
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Stuttgart (Urt. v. 21.10.2004 - Az.: 2 U 65/04) hatte darüber zu entscheiden, nach welche Kriterien eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zu bestimmen ist.Gemäß § 14 Abs.2 Nr.2 MarkenG ist es Dritten untersagt, ein Zeichen zu benutzen…
OLG Stuttgart: Domain-Registrierung ./. Namensinhaberschaft
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Stuttgart (Urt. v. 04.07.2005 - Az.: 5 U 33/05) hatte zu entscheiden, ob ein Dritter, der für einen Namensträger eine Domain reserviert, von einem anderen Namensträger auf Unterlassung der Domain-Benutzung in Anspruch genommen werden kann.…
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Recht und Alltag / Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat in einem Urteil vom 21.12.2006 entschieden, dass Qualität und Quantität des Besucherverkehrs von Mitmietern als Mangel im Rahmen eines gewerblichen Mietverhältnisses bewertet werden kö…
Beweislast bei Rückforderung einer überhöhten Miete
Heinicke und Kollegen / (BGH-Urteil vom 28.01.2004, Aktenzeichen VIII ZR 190/03) Im vorliegenden Fall machte ein Mieter gegen den Vermieter Rückforderungsansprüche wegen einer überhöhten Miete geltend. Der Mieter führte aus, die Miete sei so hoch, dass sie gegen § 5…
Mietrecht: Wie berechnet sich die Bemessungsgrundlage der Minderung?
Handakte WebLAWg / Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete einschließlich einer Nebenkostenpauschale oder einer Vorauszahlung auf die Nebenkosten. Dies gilt auch, wenn der zur Minderung führende Mangel auf einer Abweichung der Wohnfläch…
Schlau
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Mietminderung wegen sich verschlechternder Mieterstruktur
Das interessiert doch wieder keine Sau... / Ja, das gibt es. Wenn vorerst auch nur im gewerblichen Bereich. Ende Dezember entschied das OLG Stuttgart, dass ein gewerblicher Mieter seine Miete um 15 % kürzen darf, wenn sich die Mieterstruktur verschlechtert. Zugegeben, ein krasser Fall, wu…
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