OLG Stuttgart zum Richtlinienverstoß bei Geschwindigkeitsmessung: Richtlinien muss man schon genau lesen

Das OLG Stuttgart hat sich einmal mehr mit so genannten "Polizeirichtlinien" befasst und zwar in einem Fall, der gar kein Fahrverbot betraf. Eigentlich spielt nämlich nur dort die Problematik eine Rolle. Das OLG Stuttgart hat sich trotzdem ausführlich dazu geäußert:

Die der Geschwindigkeitsüberschreitung zugrundeliegende Messung verstieß nicht gegen die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV-VkSA) vom 19. Dezember 2006 (GABl 2007, 3; vgl. auch Sobisch DAR 2010, 48 mit einer Zusammenstellung der Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung). Abschnitt 4 dieser Vorschrift lautet wie folgt:

„Geschwindigkeitsmessungen sollen grundsätzlich in einem Abstand von 150 m zu den jeweiligen beschränkenden Verkehrszeichen stattfinden. Davon kann bei gefährlichen Stellen (Unfallstellen, Gefahrenstellen) sowie im unmittelbaren Umfeld von Schulen, Kindergärten oder Baustellen abgewichen werden.“

Die Vorschrift beschreibt somit den Abstand der Messstelle zu einem Verkehrszeichen, das den Beginn einer Geschwindigkeitsbeschränkung anzeigt wie etwa der Ortseingangstafel (Zeichen 310 der Anlage 3 zur StVO i. V. m. § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO) oder dem Zeichen 274 der Anlage 2 zur StVO. Da vor einem solchen Verkehrszeichen die Geschwindigkeit nicht beschränkt ist, bezieht sich der Abstand von 150 m auf den Bereich nach dem Zeichen. Darüber hinaus ist von dieser Regelung nicht die Geschwindigkeitsmessung bei einem solchen Verkehrszeichen erfasst, das eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufhebt (etwa Zeichen 311 der Anlage 3 zur StVO i. V. m. § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO oder Zeichen 278 der Anlage 2 zur StVO).

Vorliegend wurde der Betroffene 90 m vor der Ortstafel gemessen. Zwar ist erfahrungsgemäß die Ortseingangs- mit der Ortsausgangstafel verbunden, so dass die Messung weniger als 150 m vor der Ortseingangstafel und damit entgegen der o.a. Vorschrift erfolgt sein könnte. Gleichwohl wurde das Messgerät korrekt aufgestellt, denn es ist auf die Fahrtrichtung des Betroffenen abzustellen, in der es kein beschränkendes Verkehrszeichen gab; die Orteingangstafel hat hier außer Betracht zu bleiben.

Somit hat das Amtsgericht die Geldbuße zu Recht entsprechend dem Regelsatz der Nr. 11.3.5 des Anhanges zu Nr. 11 der Anlage zur BKatV festgesetzt.

Auf die in der angefochtenen Entscheidung angesprochenen Rechtsfrage kommt es deshalb nicht an. Unabhängig hiervon entspricht es herrschender Ansicht, dass in den in Frage stehenden Fällen über Art. 3 GG ein Versto…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Polizei , Stvo , Schulen , Verkehrszeichen , Olg Stuttgart , Geschwindigkeitsmessung , Ortstafel
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 5. August 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Radarfalle kurz vor dem Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung

Anwalt bloggt | 20. Juli 2011 — In dem vom OLG Stuttgart OLG mit Beschluß vom 4.7.2011 entschiedenen Fall (4 Ss 261/11) wurde ca. 90m vor einem Ortsschild eine…

Aufgepasst in Baden-Württemberg: Blitzen vor dem Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung erlaubt….

Heymanns Strafrecht Online Blog | 3. August 2011 — Autofahrer in Baden-Württemberg müssen jetzt aufpassen. Das OLG Stuttgart hat nämlich im OLG Stuttgart, Beschl. v.04.07.2011, 4…

Geschwindigkeitsmessung kurz vor dem Ortsausgangsschild

Schadenfixblog | 3. August 2011 — Das Oberlandesgericht hatte sich in einer Entscheidung mit folgendem Fall zu beschäftigen (4Ss 261/11): Ein Kraftfahrer befuhr …

Geschwindigkeitsmessung kurz vor dem Ortsausgangsschild

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 28. Oktober 2011 — Mit Beschluss vom 4.7.2011 (Az.: 4 Ss 261/11) hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass Geschwindigkeitsmessungen…

OLG Stuttgart ändert Rechtsprechung zu Zulässigkeit von Geschwindigkeitsmessungen

Schadenfixblog | 3. August 2011 — In seiner Entscheidung vom 4.07.2011-4 Ss 261/11- hat das OLG Stuttgart seine Rechtsprechung geändert. Bislang ( vgl DAR 2011, …

VG Oldenburg: Verkehrszeichen zur Radwegebenutzung

Juraexamen.info | 30. Januar 2012 — Das VG Oldenburg entschied diesen Monat einen Fall, der sich prima für eine Klausur in juristischen Staatsexamina oder für münd…

Geschwindigkeitsmessung, Richtlinien, Gefahrenstelle und “fehlendes Zusatzschild”

Heymanns Strafrecht Online Blog | 23. August 2011 — Derzeit sind – aus welchen Gründen auch immer – die mit der Beachtung der Richtlinien für die Geschwindigkeitsmessung zusammenh…

Gastkommentar Dr. Frank Bokelmann: Bis zum 30. Juni 1992 verwendete Verkehrszeichen noch gültig?

beck-blog | 30. September 2009 — Im Jahr 1992 wurden mit der 11. VO zur Änderung der StVO (BGBl. I 1992, S 678) die Verkehrszeichen verändert und modernisiert…

In Gedenken an ein paar Verkehrszeichen

Statt aller | 30. August 2009 — Am 1.9.2009 tritt die reformierte StVO in Kraft. Es heißt Abschied nehmen von folgenden acht Verkehrszeichen, die man nur noch wen…

BVerwG stärkt Rechte der Radfahrer als gleichwertige Verkehrsteilnehmer

LawBike.de | 22. November 2010 — Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage…