OLG Stuttgart: Mitstörerhaftung des Accountinhabers bei eBay für Wettbewerbsverstöße
am 21.07.2007 von http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/
Das OLG Stuttgart hat mit Beschluss vom 16.4.2007 - 2 W 71/06 entschieden, dass der Inhaber eines eBay-Accounts als Mitstörer für Wettbewerbsverstöße eines Dritten auf Unterlassung haftet. Der eBay-Nutzer hatte sein Account einem Dritten zur Verfügung gestellt, der dort geschäftsmäßig Waren anbot, ohne ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht zu belehren. Es kann nur davor gewarnt werden, Dritten die Nutzung eigener Nutzerkonten zu gestatten. Neben Unterlassungsansprüchen drohen dem Accountinhaber ggf. vertraglichen Ansprüchen von Verkäufern (Kaufpreiszahlung etc.) oder Käufern (Gewährleistung, Lieferung etc.)
OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.4.2007 - 2 W 71/06
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Leitsätze
Wer einer anderen Person den auf seinen Namen lautenden Internet-account (hier: e-bay) zum Betrieb von Handelsgeschäften zur Verfügung stellt, kann nach den Grundsätzen der wettbewerbsrechtlichen Störerhaftung wegen Verstößen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, da diese Peson in Nutzung des account begeht (hier: Informations- und Belehrungspflichten nach §§ 312c,d BGB i.V.m. BGB-InfoV)
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 14.12.2006 gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ellwangen vom 10.11.2006 wird
zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Mit ihrer sofortigen Beschwerde vom 14.12.2006 (Bl. 34/36) wendet sich die Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Ellwangen vom 10.11.2006 (Bl. 27/29). Mit diesem hat das Landgericht den Antrag der Antragsgegnerin vom 17.10.2006 (Bl. 19/22), ihr für die Erhebung des Widerspruchs gegen die Beschlussverfügung vom 14.08.2006 (Bl. 8/12) Prozesskostenhilfe zu gewähren, zurückgewiesen. Mit dieser hatte das Landgericht der Antragsgegnerin untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für den Verkauf von Modeartikeln Verbraucher zur …
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