OLG Stuttgart bestätigt Urheberrechtsabgabe bei Mulitfunktionsgeräten

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit seinem Urteil vom 06. Juli 2005 bestätigt, dass für Multifunktionsgeräte, die Kopierer, Scanner, Drucker und zum Teil auch Fax in einem einzigen Gerät vereinen, die im Urheberrechtsgesetz festgelegte Vergütung für Kopiergeräte gezahlt werden muss. Diese beginnt bei € 38,35 und ist je nach Leistungsumfang gestaffelt. Die Pressemitteilung des BITKOM lässt j…

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Themen: Oberlandesgericht Stuttgart , Scanner
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 11. Juli 2005 auf http://www.kanzlei-sieling.de/weblog/.

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