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OLG Stuttgart bestätigt Urheberrechtsabgabe bei Mulitfunktionsgeräten

am 11.07.2005 von http://www.kanzlei-sieling.de/weblog/

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit seinem Urteil vom 06. Juli 2005 bestätigt, dass für Multifunktionsgeräte, die Kopierer, Scanner, Drucker und zum Teil auch Fax in einem einzigen Gerät vereinen, die im Urheberrechtsgesetz festgelegte Vergütung für Kopiergeräte gezahlt werden muss. Diese beginnt bei € 38,35 und ist je nach Leistungsumfang gestaffelt. Die Pressemitteilung des BITKOM lässt …

Urheberrechtsabgaben auf Multifunktionsgeräte

Handakte WebLAWg / Auf jedes in Deutschland verkaufte Multifunktionsgerät ist je nach Leistungsfähigkeit die im Urheberrechtsgesetz selbst für Kopiergeräte vorgeschriebene Abgabe zwischen 38,35 bis 613,56 Euro zu zahlen. Dies entschied das OLG Stuttgart durch Urtei…

Multifunktionsgeräte sind in voller Höhe vergütungspflichtig

Telemedicus / Am Mittwoch hat der BGH entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die gesetzlich festgelegte Urheberpauschale fällig ist. Damit bestätigt er ein Urteil des OLG Stuttgart. Dieses hatte eine Zahlungspflicht des Druckerherstellers Hewlett-Pack…

BGH: Volle Vergütungspflicht für Multis - Für Multifunktionsgeräte ist die gesetzlich vorgesehene urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Für Multifunktionsgeräte ist die gesetzlich vorgesehene urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen. 2. Innerhalb einer, als Gerätepaket aus Drucker und Scanner in Verkehr gebrachte, Funktionseinheit ist nur der Scanner na…

Bundesgerichtshof : Urheberrechtsvergütung für Drucker - Ein an einen PC angeschlossener ist kein vergütungspflichtiges Gerät i.S.d. § 54a UrhG

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 6.12.2007 - Az. I ZR 94/05; Vorinstanzen: LG Stuttgart, Urteil vom 22.12.2004 - Az. 17 O 392/04; OLG Stuttgart, Urteil vom 11.5.2005 - AZ. 4 U 20/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerich…

BGH: Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach dem Urh…

Bundesgerichtshof : Multis sind Kopierer - Volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 30.01.2008 - Az. I ZR 131/05 - Multifunktionsgeräte; Vorinstanzen: LG Stuttgart, Urteil vom 22.12.2004 - Az. 17 O 299/04, OLG Stuttgart – Urteil vom 06.07.2005 - Az. 4 U 19/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I…

Auch für Multifunktionsgeräte ist die volle Urheberrechtsvergütung zu zahlen

LBR-Blog / Der BGH hat am 30.01.2008 entschieden, dass auch für Multifunktionsgeräte die volle urheberrechtliche Vergütung zu zahlen ist (AZ: I ZR 131/05, bislang liegt nur eine Pressemitteilung vor, das Urteil ist noch nicht abrufbar). Solche Geräte beinha…

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Carola Sieling

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