OLG Schleswig: Streitwert bei Abmahnung fehlerhafter Widerrufsbelehrung und einstweiliger Verfügung (KfZ-Handel)
OLG Schleswig, Beschluss vom 27.05.2008, Az. 6 W 9/08 - Das oberste Zivilgericht Schlewswig-Holsteins hatte für den Bereich des
KfZ-Handels über die Angemessenheit eines Streitwerts für eine und einstweiliges Verfügungsverfahren zu entscheiden. Dem lag der klassische Fall einer fehlerhaften
bei einem
Online-Verkauf eines KfZ zugrunde. Das OLG
bewertete dabei einen Streitwert von 10.000 Euroo als zutreffend und angemessen. Eine gegen eine entsprechende Festsetzung durch das
LG Flensburg gerichtete Beschwerde wurde abgewiesen. Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
OLG Schleswig, Beschluss vom 27.05.2008, Az. 6 W 9/08 - Streitwert bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung und einstweiliger Verfügung
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Landgerichts Flensburg vom 28. April 2008 wird
als unzulässig verworfen. Eine gegen die Streitwertfestsetzung im vorgenannten Beschluss gerichtete Beschwerde der
Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird zurückgewiesen. Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Gründe
I. Die Antragstellerin ist ein in Bremen niedergelassenes Unternehmen, das neue Pkw und Gebrauchtwagen verschiedener Marken an
Einzelhändler im gesamten Bundesgebiet verkauft. Seit 2006 ist die Antragstellerin zudem Alleinvertreiberin der chinesischen Pkw „A”.
Die Antragsgegnerin handelt mit Pkw und bietet diese auch über das Internet z. B. über die Plattform www… an. Anfang April 2008
bewarb die Antragsgegnerin einen Pkw Fiat Panda 1.1 Activ zu einem Preis von 7.990,- Euro. Fernmündlich trat Herr H mit der
Antragsgegnerin in Kontakt und bekundete sein Kaufinteresse. Nach der Aufnahme seiner persönlichen Daten übermittelte die
Antragsgegnerin per Fax ein einseitiges Schreiben „verbindliche Bestellung” für das Fahrzeug, das von Herrn H nur noch hätte
unterschrieben werden müssen, um einen Kaufvertrag abzuschließen. Auf ein Widerrufsrecht des Käufers wurde weder in der Werbung auf
www… noch im Bestellschreiben hingewiesen.
Die Antragstellerin hat vorgerichtlich die Antragsgegnerin wegen der fehlenden Widerrufsbelehrung abgemahnt. Diese hat die Abgabe der
geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung abgelehnt. Unter Hinweis auf §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Ziffer 1, 3, 4 Nr. 11 UWG i. V. m.
§ 312 c BGB hat die Antragstellerin den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung beantragt. Mit Beschluss des Landgerichts
vom 28. April 2008 ist der Antragsgegnerin unter Androhung eines festzusetzenden Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft untersagt
worden, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Verbraucher zur Abgabe von Vertragserklärungen über den Kauf von
Personen-Kraftfahrzeugen aufzufordern und/oder Verbrauchern Vertragsangebote zur Unterschrift vorzulegen, ohne dass der jeweilige
Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung über das Be…
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