OLG Schleswig-Holstein zum gewerblichen Ausmaß eines P2P-Downloads

Das Schleswig-Holsteiner OLG hat kürzlich mit Beschluss vom 05.02.2010 (Az. 6 W 26/09) entschieden, dass bereits das Bereitstellen nur eines Musikalbums in einer P2P-Tauschbörse ein „gewerbliches Ausmaß“ im Sinne des § 101 UrhG begründen kann.

Zum Sachverhalt:

Es klagte eine Musikfirma, die die ausschließlichen Nutzungsrechte eines Musikalbums inne hatte, das in einer P2P-Tauschbörse zum Download angeboten wurde. Die Firma machte daraufhin gegenüber dem Accessprovider ihren urheberrechtlichen Auskunftsanspruch geltend, den ihr der Provider mit der Begründung, ein „gewerbliches Ausmaß“ sei mit lediglich einem Album noch nicht erfüllt, verwehrte.

Das OLG bestätigte nun die Ansicht der Klägerin, wonach ihr der Provider den Namen und die Anschrift des Rechteverletzers mitzuteilen habe. Es spiele für das Tatbestandsmerkmal des „gewerblichen Ausmaßes“ dabei keine Rolle, wie viele Personen das Album bereits rechtwidrig im Zuge eines solchen Downloads erlangt hätten. Vielmehr komme es darauf an, dass hier eine Rechtsverletzung von besonderer Schwere vorliege, da das Album im urteilsrelevanten Veröffentlichungszeitraum vielfach online angeboten worden sei. Somit seien die Grenzen einer Nutzung im privaten Rahmen deutlich überschritten.

Kommentar

Wichtig: Die Entscheidung betrifft ausschließlich § 101 UrhG. Dabei geht es um den Auskunftsanspruch von Urhebern gegenüber den Providern. Derzeit werden aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von vielen Providern bereits entsprechende Daten gelöscht. Der Anspruch könnte daher zumindest vorläu…

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Themen: Abmahnung , Filesharing , P2p , Schleswig Holstein , Olg Schleswig , Downloads
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 19. März 2010 auf http://ra-dr-graf.de/blog/.

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