“Gesetzlicher” Umgang?
Recht und Friedlich | 28. Oktober 2011 — Wir hören von unseren Mandanten häufiger, wenn es um das Umgangsrecht der Eltern mit ihrem Kind geht, dass der Umgang der geset…
Das OLG Saarbrücken setzt die Brechstange an: Eltern, die keine Lust haben, ihre Kinder zu sehen, können trotzdem zum Umgang durch Zwangsgeld oder gar Zwangshaft angehalten werden. So jedenfalls hat das Gericht vor Kurzem entschieden (Beschluss vom 08.11.2011, Az. 6 UF 140/11 = Beck RS 2011, 2664). Das Amtsgericht hatte zur Befriedung der maßlos zerstrittenen Eltern eine Umgangsregelung getroffen, gegen die der Vater Beschwerde einlegte. Das Kind lebte bei ihm und er wandte sich dagegen, dass für wegen Krankheit ausgefallene Um-gangstermine Nachholtermine festgelegt wurden. Diese Beschwerde wies das OLG Saarbrücken ab, ergänzte aber die Entscheidung des Amtsgerichts von Amts wegen und ohne, dass dies eine der Parteien beantragt hätte, dahingehend, dass nicht nur der Elternteil, der das Kind zum Umgang nicht herausgibt, mit Zwangsgeld oder Zwangshaft belastet werden kann, sondern auch der umgangsberechtigte Elternteil mit solchen Maßnahmen gemäß § 89 FamFG rechn…
» Vollständiger ArtikelErschienen 2. Dezember 2011 auf http://fokus-familienrecht.blogspot.com.
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