OLG Saarbrücken zur Admin-C Haftung

Das OLG Saarbrücken (4 W 239/10 – 45) hat in einem Nebensatz festgestellt, dass seiner Meinung nach ein Admin-C nicht grundsätzlich als Störer einzustehen hat. Ein Admin-C habe alleine die “Funktion als Kontaktperson für die streitgegenständlichen Internet-Domain-Adressen”. Die eigentliche Streitfr…

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Themen: It-recht , Admin-c
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 4. Januar 2011 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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OLG Saarbrücken zur Admin-C Haftung

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