OLG Oldenburg: Wildplakatierungen - Dem verurteilten Unterlassungschuldner obliegt es auch bei Einschaltung dritter Personen alle möglichen, erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um eine Verletzung der Unterlassungsverpflichtung si
am 11.05.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Für die Verhängung eines Ordnungsgeldes ist, da es um eine repressive Sanktion für individuelles Fehlverhalten des Schuldners geht,
Verschulden erforderlich. Ein Fehlverhalten von Hilfspersonen oder sonstigen Dritten ist dabei dem Schuldner nicht zuzurechnen.
Es kommt vielmehr auf ein eigenes, zumindest fahrlässiges Fehlverhalten des
Schuldners an. Bei einer juristischen Person ist dabei auf entsprechendes schuldhaftes Fehlverhalten der Organe abzustellen.
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2. Allerdings sind strenge Anforderungen an die vom Unterlassungsschuldner zu verlangenden Vorkehrungen und die dabei
anzuwendende Sorgfalt zu stellen. Der Unterlassungsschuldner soll effektiv daran gehindert werden,
über Schlupflöcher, insbesondere durch Einschaltung dritter Personen, das Unterlassungsverbot - und die Strafbewehrung der
Unterlassungsverpflichtung - zu unterlaufen.
Wenn der Unterlassungsschuldner Maßnahmen veranlasst, die in den Anwendungsbereich der Unterlassungsverpflichtung fallen und bei
Vorliegen oder Fehlen bestimmter Umstände einen Verstoß begründen können, und er dazu dritte Personen einschaltet,
hat er jedenfalls alle nach den Umständen möglichen, erforderlich erscheinenden und ihm zumutbaren Maßnahmen zu
ergreifen, um eine Verletzung der Unterlassungsverpflichtung …
OLG Oldenburg: Haftung für Vertriebspartner bei gerichtlicher Unterlassungsverpflichtung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Oldenburg (Beschl. v. 15.09.2006 - 1 W 50/06) hatte zu entscheiden, wann die Schuldnerin einer gerichtlichen Unterlassungsverpflichtung für die Handlungen seiner Vertriebspartner haftet.Der Schuldnerin wurde gerichtlich verboten, selbst oder…
Hanseatisches OLG: Echter russischer Wodka - Zur Reichweite und zum Umfang der Unterlassungsverpflichtung und zum Umfang der Pflicht des Unterlassungsschuldners zur Einwirkung auf Dritte.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Reichweite der Unterlassungsverpflichtung und die danach geschuldeten Maßnahmen sind im Wege der Auslegung der Erklärung unter Heranziehung aller maßgeblichen Umstände zu ermitteln. Den Schuldner trifft bereits dann ein eigenes Verschu…
BVerfG: Die im Wettbewerbsrecht entwickelte Kerntheorie und die Wettbewerbsrechtsprechung zum sog. Organisationsverschulden des Unterlassungschuldners für Verstöße Dritter gegen ein Unterlassungsgebot sind verfassungsrechtlich unbedenklich.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die im Wettbewerbsrecht entwickelte Kerntheorie, wonach der Schutzumfang eines Unterlassungsgebots nicht nur die Verletzungsfälle, die mit der verbotenen Form identisch sind, sondern auch solche gleichwertigen Äußerungen umfasst, die ungeac…
Schwebezeit: Vertragsstrafe und Erledigung bei Abgabe einer Unterlassungserklärung
LAWgical / Wird eine Abmahnung ausgesprochen, wird damit zumeist die Forderung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen verbunden. In der Regel ist diese Erklärung vom Unterlassungsgläubiger vorformuliert. Zumindest wenn di…
LG Düsseldorf: RapidShare - Zur Störerhaftung des Betreibers eines Filehosting-Dienstes für Urheberrechtsverletzungen und diesem zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung von gleichartigen Rechtsverstößen.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Unterlassungsverpflichtung des Störers setzt die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. BGH, Urteil vom…
BGH: Internetversteigerung III - Zur (Störer-) Haftung eines Internet-Auktionshauses (hier: eBay) für Markenrechtsverletzungen und zur Darlegungs- und Beweislastverteilung zwischen Markeninhaber und Betreiber einer Internet-Plattform.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ist zur Beschränkung des zu weit gefassten Unterlassungsantrags auf die darin enthaltene konkrete Verletzungsform eine Umformulierung des Verbotsantrags notwendig, kann ein entsprechender Hilfsantrag noch in der Revisionsinstanz gestellt werden…
OLG Köln: Haftung für Verstoß gegen Unterlassungsgebot bei Geschäftsübernahme - Wer seine unternehmerischen Aktivitäten zu Gunsten eines anderen aufgibt hat diesen selbst installierten Marktnachfolger auch auf bestehende Unterlassungsgebote
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Festsetzung von Ordnungsmitteln gem. § 890 Abs. 1 ZPO wegen Verstoßes gegen ein Unterlassungsgebot setzt ein Verschulden des Schuldners selbst bzw. wenn es sich wie hier um eine juristische Person handelt eines seiner Organe voraus…
