OLG Oldenburg: Vertragsformulare aus dem Internet sind AGB - Bei einem aus dem Internet heruntergeladenen Formular für einen Kaufvertrag kann es sich grundsätzlich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handeln.

1. Bei einem aus dem Internet heruntergeladenen Formular für einen Kaufvertrag (hier: für einen gebrauchten PKW) kann es sich grundsätzlich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (§ 305 Abs. 1 BGB) handeln. Insoweit reicht es aus, dass ein solches Vertragsformular von Dritten für die mehrfache Verwendung formuliert worden ist. Dass das Formular von dem Verwender nur einmal verwendet wird, ist unerheblich. 2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Gewährleistung ohne Ausnahme ausschließt, erfasst auch Schadenersatzansprüche, die auf Körper und Gesundheitsschäden wegen eines vom Verkäufer zu vertretenen Mangels beruhen oder…

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Themen: Bgb , Kaufvertrag , Olg Oldenburg

Erschienen 4. September 2011 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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