OLG Oldenburg: Angebot "Geld für Sex" erfüllt den Straftatbestand der Beleidigung

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 06.01.2011 AZ: 1 Ss 204/10

Ansprechen einer Frau als Prostituierte ist ehrverletzend

Das Landgericht Odenburg hatte den Angeklagten wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte einer 18-jährigen Frau, die ihm nur flüchtig bekannt war, Geld für die Vornahme sexueller Dienste angeboten. Sein Angebot brachte zum Ausdruck, dass die junge Frau käuflich sei wie eine Prostituierte. Dies sei ihm bewusst gewesen und er habe die damit geäußerte ehrverletzende Herabsetzung billigend in Kauf genommen. Die Revision des Angeklagten hatte vor dem Oberlandesgericht Oldenburg keinen Erfolg. Der Senat entschied, dass das Landgericht die Handlung des Angeklagten zu Recht als nach § 185 StGB strafbare Beleidigung gewertet habe.

In einem ähnlichen Fall (im Mä…

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Themen: Olg Oldenburg , Oberlandesgericht Oldenburg

Erschienen 14. Januar 2011 auf http://rechtbynordisch.blog.de.

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