Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 15. November 2010 — OLG Nürnberg Urteil vom 26. Oktober 2010 3 U 914/10.
Number 1 Hits Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige …
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 29. November 2010 — Laut einer Entscheidung des OLG Nürnberg müssen bei einer Werbung
für eine CD-Box mit der Bezeichnung „100 Number 1 Hits“ auch die…
Dr. Graf | 1. Dezember 2010 — Rechtsnormen: §§ 8 Abs. 1, 3, 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1, 5a UWG Mit Urteil vom
26.10.2010 (3 U 914/10) gab das OLG Nürnberg e…
Markentiger® | 15. November 2010 — … meint das OLG Nürnberg in seiner Entscheidung vom 26. Oktober 2010 (3 U 914/ 10).
Ein Lebensmittel-Discounter aus den südde…
Kanzlei Dr. Schenk | 22. November 2010 — Das Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 26.10.2010, Az. 3 U 914/10 hat die
Werbung eines Lebensmitteldiscounters aus Nord-Ba…
Reuters | 30. Juni 2010 — Nürnberg (Reuters) - Die Zahl der Arbeitslosen kann nach Einschätzung der Bundesagentur für
Arbeit bis Jahresende u…
Internet-Law | 22. November 2010 — Ein Lebensmitteldiscounter hatte eine Box mit 5 CDs mit dem Titel “100 Number 1
Hits” zum Schnäppchenpreis von EUR 4,99 sowohl …
Markentiger® | 23. August 2010 — Trotzdem sich zwischenzeitlich herumgesprochen haben sollte, dass der Nutzung einer
Tauschbörse im Internet (Filesharing) die l…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 24. Juli 2010 — OLG Düsseldorf, vom 29.06.2010, Az. I-20 U 28/10 § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG Das OLG hat in der Berufungsinsta…
Reuters | 30. Juni 2010 — Nürnberg (Reuters) - Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Juni wegen der
kräftigen Frühjahrsbelebung auf…
Justiz in Bayern -
Oberlandesgericht Nürnberg - OLG Nürnberg: Wo „Number 1 Hits“ draufsteht, müssen auch Originalhits drin sein
Mit Urteil vom 26. Oktober 2010 hat das Oberlandesgericht Nürnberg einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
e.V. gegen einen großen Lebensmittel-Discounter aus Nordbayern stattgegeben. Danach wurde der Beklagten unter Androhung von
Ordnungsgeld oder Ordnungshaft untersagt, weiterhin eine CD-Box mit „100 Number 1 Hits“ zu vertreiben, ohne deutlich darauf
hinzuweisen, dass es sich dabei nicht allein um Aufnahmen der ursprünglichen Chart-Hits handelt, sondern auch um sog.
„Re-Recordings“ und Liveaufnahmen.