Nr. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sparkassen unwirksam
Kanzlei Heidrun Jakobs | 12. August 2010 — Spalt, 12.08.2010 – Deutschlands Sparkassen können ihren Kunden nicht weiter aufgrund Nr. 18 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingu…
Spalt, 14.02.2011. Das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG Nürnberg) hat mit Urteil vom 25.01.2011, Aktenzeichen 3 U 1606/10, entschieden, dass die Klausel Nr. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB Sparkassen), die von allen Sparkassen bundesweit identisch verwendet wird, unwirksam ist. Das Urteil hat bundesweite Bedeutung, da die Klausel mit inhaltsgleichem Wortlaut auch von den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken verwendet wird. Die Klausel lautet wie folgt:
„Die Sparkasse ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Sparkasse in seinem Auftrag oder in seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut)“.
Das OLG Nürnberg hat damit ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth in einem Verfahren der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) gegen die beklagte Sparkasse in zweiter Instanz bestätigt. Zur Begründung führt das OLG Nürnberg aus, dass die Klausel es der Sparkasse ermögliche, auch Entgelte für Aufwendungen und Tätigkeiten zu verlangen, die nach den Umständen möglicherweise nicht für erforderlich gehalten werden durften, ohne dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beobachten zu müssen. Damit sei die Klausel mit wesentlichen gesetzlichen Grundgedanken nicht zu vereinbaren und benachteilige die Bankkundinnen und Bankkunden in unangemessener Weise. Soweit die Sparkasse unter Bezugnahme auf diese Klausel Auslagenersatz im Zusammenhang mit der Bestellung, Verwaltung, Freigabe oder Verwertung von Sicherheiten verlangt, sei die Klausel ebenfalls unwirksam, da die Klausel diesen Anspruch nicht v…
» Vollständiger ArtikelErschienen 14. Februar 2011 auf http://www.heidrun-jakobs-blog.de.
Kanzlei Heidrun Jakobs | 12. August 2010 — Spalt, 12.08.2010 – Deutschlands Sparkassen können ihren Kunden nicht weiter aufgrund Nr. 18 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingu…
Kanzlei Heidrun Jakobs | 15. November 2010 — Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB), hat für die Kundinnen und Kunden der Sparkasse Rhein-Haardt einen wichtigen S…
Kanzlei Heidrun Jakobs | 21. Juni 2011 — Spalt, 21. Juni 2011. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) weist darauf hin, dass eine Klausel, wonach Kreditinstit…
Reuters | 21. April 2009 — Karlsruhe (Reuters) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Bankkunden gestärkt und die Kreditinstitute zu mehr Transp…
Kanzlei Heidrun Jakobs | 17. Dezember 2010 — Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) hat erneut einen wichtigen Sieg für alle Sparkassenkunden errungen. Nach einem…
Handakte WebLAWg | 5. Mai 2009 — Der BGH hat mit einem weitreichenden Grundsatzurteil die Rechte von Sparkassenkunden gestärkt. Er wies die Revision der beklagt…
Kanzlei Heidrun Jakobs | 1. Juni 2010 — Spalt, 01. Juni 2010 Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. beginnt bundesweit mit Kontrollen, ob sich die Sparkassen an …
Kanzlei Heidrun Jakobs | 4. April 2011 — Spalt, 4.4.2011. Die Deutsche Bank musste vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erneut eine Schlappe einstecken. Der BGH untersagte d…
Kanzlei Heidrun Jakobs | 31. August 2011 — In dem von mir geführten Verfahren der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat das OLG …
Reuters | 21. April 2009 — Karlsruhe (Reuters) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Bankkunden gestärkt und die Kreditinstitute zu mehr Transp…