OLG Naumburg: Kein Vertrag bei (angeblich oder tatsächlich) missbrauchtem eBay-Account
am 16.01.2007 von Kanzlei Kremer
Kauft man als Verbraucher bei eBay (oder einer anderen Plattform für Internet-Versteigerungen) eine Ware von einem Unternehmer, kann man sich über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften (§§ 312d, 355 ff. BGB) ohne Angabe von Gründe wieder vom Kaufvertrag lösen, wenn man den Kauf – aus welchem Grund auch immer – bereut. Schließen jedoch Unternehmer mit Unternehmern oder Verbraucher mit Verbrauchern Geschäfte, besteht ein solches Widerrufsrecht nicht.
Eine Möglichkeit, sich bei “Kaufreue” vom Vertrag zu lösen, ist jedoch die Behauptung, der Benutzerzugang bei eBay sei von einem (unbekannten) Dritten missbraucht worden, der das erfolgreiche Gebot abgegeben habe. Mit einem solchen Hinweis hatte auch der Beklagte in einem schließlich vor dem Oberlandesgericht Naumburg verhandelten Gerichtsverfahren verteidigt – und damit Recht bekommen. Das OLG entschied, es sei Sache des Verkäufers, dass der Käufer tatsächlich selbst unter seinem Benutzernamen aktiv geworden ist und das Höchstgebot abgegeben hat. Könne der Verkäufer das nicht beweisen, sei kein Kaufvertrag zustande gekommen, sodass der Verkäufer auch nicht Bezahlung des Kaufpreises (Zug um Zug gegen Übergabe der gekauften Ware) verlangen könne. Die mit den Nutzungen des Internet verbundenen Gefahren und Missbrauchsmöglichkeiten habe der Verkäufer zu tragen, auch wenn dies im Ergebnis bedeute, dass sich der Käufer regelmäßig durch den Hinweis auf einen möglichen Missbrauch wieder vom Vertrag lösen könne (OLG Naumburg, Urteil v. 02.03.2004 – Az: 9 U 145/03; Vorinstanz: LG Magdeburg, Urteil v. 21.10.2003 – Az: 6 O 1721/03).
Sachverhalt
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Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Naumburg (Urt. v. 24.03.2006 - Az.: 10 U 56/05) hatte zu entscheiden, in welchem Umfang der Schuldner einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für die Spam-Mails einer dritten Person auf Zahlung der Vertragsstrafe haftet.Die Beklagte hat…
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LawBlog / ebay-Verkäufer dürfen sich nicht einfach darauf verlassen, dass der erfolgreiche Bieter tatsächlich ihr Vertragspartner ist. heise online berichtet über ein weiteres Urteil, das dem Verkäufer die Beweislast dafür auferlegt, mit wem er den Vert…
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Olpe und Recht / In der ebay- Gemeinde hat sich mitlerweile herumgesprochen, dass Verbraucher, die einen Gegenstand über ebay bei einem gewerblich handelnden Verkäufer erwerben, ein Widerrufsrecht haben. Wird der Verbraucher nicht vom Verkäufer nach der BGB- InfoV…
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Tingeltangel Blog / Eine Frage aus der Praxis: Rechtfertigt ein reiner Versandkostenbetrug bei eBay eine negative Bewertung des Verkäufers? Ich denke schon. Versandkostenbetrug heißt hier: 3,90 EUR Versandkosten waren vereinbart, Verkäufer lehnte Senkung der Versand…
OLG Köln: Beweislast für Vertragsschluss bei Internetversteigerungen und Handeln unter fremden Namen
Vertretbar Weblawg / OLG Köln, Urteil v. 13.01.2006 - Az: 19 U 120/05 (Volltext, Rechtsprechungsdatenbank NRW-E) - Beweislast für Vertragsschluss bei Internetversteigerungen und Handeln unter fremden Namen (redaktionelle Leitsätze): 1. Im geschäftlichen Verkehr üb…
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LAWgical / Heute hat der BGH seine lange erwartete Entscheidung zur Frage der Anwandbarkeit des Fernabsatzrechts bei eBay-Versteigerungen verkündet. Das Ergebnis ist wenig überraschend: Handelt der Verkäufer als Unternehmer, so liegt bei einer eBay-Verstei…
