OLG München: Zur Verwechslungsgefahr zwischen der Bezeichnung „Österreich.de“ und der Internet-Domain „österreich.de“

OLG München, Urteil v. 29.09.2005 – Az: 29 U 2129/05 = Österreich.de - Zur Verwechslungsgefahr zwischen der Bezeichnung „Österreich.de“ und der Internet-Domain „österreich.de“ (amtliche Leitsätze):

1. Zur Frage, ob die Bezeichnung „Österreich.de“ für die Kennzeichnung eines Internet-Portals als Werktitel oder als besondere Geschäftsbezeichnung im Sinne von § 5 MarkenG geschützt ist.

2. Zwischen der Bezeichnung „Österreich.de“ zur Kennzeichnung eines Internet-Portals, beinhaltend Informationen rund um Österreich, und der Internet-Domain „österreich.de“ als Werbeplattform für Internet-Dienstleistungen, die keinen speziellen Bezug zu Österreich aufweisen, besteht mangels hinreichender Werk- oder Produktähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr.

Ergänzender redaktionelle Leitsatz:

Die Übereinstimmung des Wortbestandteils einer Wort-/Bildmarke (hier: Österreich.de) mit einer von einem Dritten verwendeten Bezeichnung (hier: österreich.de als Internet-Domain) führt dann nicht zu einer markenrechtlich relevanten Verwechslungsgefahr, wenn der Wortbestandteil für sich genommen mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig ist.

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Themen: Mnchen , RU

Erschienen 19. Januar 2006 auf http://www.vertretbar.de.

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