OLG München zu Auslegung und Erblasserwille

Die Auslegung der in einem notariellen Testament enthaltenen Formulierung “Ersatzerben will ich heute ausdrücklich nicht benennen” kann ergeben, dass ein die Anwendung der Auslegungsregel des § 2069 BGB widersprechender Erblasserwille nicht feststellbar ist (Abgrenzung zu BayObLG vom 14. D…

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Themen: Testament , Rechtsprechung Olg , Auslegung
Rechtsgebiet: Erbrecht

Erschienen 7. April 2009 auf http://www.erbrechtsblog.de.

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OLG München zu Auslegung und Erblasserwille

Erbrechtsblog | 7. April 2009 — Die Auslegung der in einem notariellen Testament enthaltenen Formulierung “Ersatzerben will ich heute ausdrücklich nicht benenn…

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