OLG München: "weitgehend passende Keywords" - Die Schaltung einer AdWords-Anzeige mit einem, zu einem geschützten Zeichen "weitgehend passenden Keyword" kann eine kennzeichenmäßige Verwendung dieses Zeichens darstellen.

1. Die Schaltung einer AdWords-Anzeige mit einem, zu einem geschützten Zeichen "weitgehend passenden Keyword" kann eine kennzeichenmäßige Verwendung dieses Zeichens darstellen. 2. Die Frage einer kennzeichenmäßigen Benutzung bestimmt sich nach der Auffassung des Verkehrs, und zwar eines durchschnittlich informierten, verständigen und aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers (vgl. BGH GRUR 2005, 419, 421 - Räucherkarte). Im Fall von AdWords-Werbung also nach der Auffassung eines durchschnittlich informierten, verständigen und aufmerksamen Durschnittsnutzers der Internet-Suchmaschine "Google". 3. Soweit die Annahme einer kennzeichenmäßigen Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword für die Schaltung einer AdWords-Anzeige im oberen Bereich der Google-Suchergebnisseiten in Streit steht, ist nicht davon auszugehen, dass der Durchschnittsnutzer der Internet-Suchmaschine "Google" diese Anzeigenspalte als von der Suchfunktion getrennte Werbeplattform zahlender Werbetreibender wahrnimmt, mit der Folge, dass er nicht annimmt, dass der Werbende mit dem Inhaber der Zeichenrechte identisch oder auch nur geschäftlich verbunden ist. 4. Durch die (automatisierte) Wahl eines, zu einem geschützten Zeichen "weitgehend passenden Keywords" macht sich der Werbende die für Kennzeichen spezifische Lotsenfunktion zunutze, die darin besteht, in einem großen Angebot zutreffend gezielt zu den eigenen Waren bzw. Dienstleistungen hinzuführen (BGHZ 168, 28 - Impuls; BGH, Urteil vom 08.02.2007, Az. I ZR 77/04 - Aidol, jeweils zu "Metatag"; OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.12.2006 - Az. 2 W 23/06; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.12.2006 - Az. 2 W 177/06; OLG Braunschweig, Urteil vom 12.07.2007 - Az. 2 U 24/07; OLG Dresden, Urteil vom 09.01.2007 - Az. 14 U 1958/06 = K&R 2007, 269; OLG Stuttgart, Urteil vom 09.08.2007 - Az. 2 U 23/07; jeweils zu Adword-Anzeigen). Durch die Verwendung des fremden Kennzeichens will das werbende Unternehmen - nicht anders als bei Metatags - diejenigen Nutzer erreichen, die nach dem Angebot…

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Erschienen 17. Mai 2008 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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