OLG München: Handel mit gebrauchter Software

Auf das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 3. Juli 2008 – 6 U 2759/07 – ist ein amerikanisches Unternehmen aus Redmond besonders stolz. Denn mit dem genannten Urteil hat es das OLG München einem Softwarelizenzhändler untersagt, gebrauchte Software weiter zu veräußern. Dieses Verbot gilt nach Auffassung der Richter am OLG nicht nur für den (Weiter-)Vertrieb von Software, die ursprünglich per Download in den Verkehr gebracht wurde, sondern auch für den Handel mit gebrauchten Original-Datenträgern. Dazu führt der 6. Senat am OLG München aus:

“[…] denn die Abtretung des Nutzungsrechts ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin ausdrücklich ausgeschlossen, im Übrigen wäre zur Übertragung des Nutzungsrechts gem. § 34 Abs. 1 UrhG die ausdrückliche Genehmigung der Klägerin erforderlich.”

Weiter unterscheidet das Gericht zwischen den Werksarten, die auf einem Datenträger gespeichert werden und privilegiert Software zugunsten der Rechteinhaber:

“Denn anders als z.B. bei Datenträgern, die Musik oder Bilder enthalten, ist eine urheberrechtsneutrale Nutzung eines Programmdatenträgers praktisch auszuschließen:

Eine Musik- oder Film-CD kann jedenfalls im privaten Bereich jedermann anschauen ohne Urheberrechte zu verletzen. Bei einem Programmdatenträger ist nicht zu erwarten, dass der Erwerber sich das dort aufgezeichnete Programm ansieht und er sich an den Künsten des Programmierers erfreuen will. Ein derartiger Datenträger wird ausschließlich zu dem Zweck erwarben, das auf ihm enthaltene Programm zu nutzen.”

Zu dem gleichen Ergebnis kam der für Urheberrechtsfragen zuständige 11 Senat am OLG Frankfurt a.M. mit Beschluss vom 12. Mai 2009 – AZ: 11 W 15/09.

Andere Auffassung ist das Landgericht Düsseldorf, das mit Urteil vom 26. November 2008 – 12 O 431/08 – den Weiterverkauf von Software, die auf bestimmter Hardware vorinstalliert erworben wird, auch gegen den Willen des Herstellers ohne die dazugehörige Hardware für zulässig erachtete.

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Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 25. März 2010 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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