OLG München: Haftung für Links auf Internetseite mit rechtswidriger Kopiersoftware

OLG München, Urteil v. 28.07.2005 – Az: 29 U 2887/05 - Haftung für Links auf Internetseite mit rechtswidriger Kopiersoftware (amtliche Leitsätze):

1. Bei redaktioneller Berichterstattung über Erzeugnisse zur Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen handelt es sich nicht um Werbung im Sinne von § 95a Abs. 3 UrhG.

2. Zur Störerhaftung eines Presseunternehmens, das in einer Online-Berichterstattung einen Hyperlink setzt, der mit einer Website verbindet, die gegen § 95a Abs. 3 UrhG verstößt.

Ergänzende redaktionelle Leitsätze:

1. § 95a Abs. 3 UrhG ist allgemeines Gesetz iSv Art. 5 Abs. 2 GG, das seinerseits im Lichte der durch Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG garantierten Pressefreiheit auszulegen ist. Der Begriff der Werbung in § 95a Abs. 3 UrhG ist deshalb so auszulegen, dass die bloße redaktionelle Berichterstattung über den Schutz technischer Maßnahmen und dessen Umgehung nicht erfasst wird, da die redaktionelle Berichterstattung und die Entscheidung über die Auswahl der Themen der redaktionellen Berichterstattung dem Kernbereich der Pressefreiheit zuzuordnen ist.

2. Der Begriff der Erbringung einer Dienstleistung in § 95a Abs. 3 UrhG erfasst nach dem Schutzzweck der Norm auch Anleitungen zur Umgehung wirksamer technischer Schutzmaßnahmen, wenn diese so konkret gefasst sind, dass der interessierte Durchschnittsnutzer mit ihrer Hilfe die Schutzmaßnahmen ohne weitere Informationen umgehen kann.

3. Das Setzen eines Hyperlinks auf eine wegen der dort bereitgestellten Inhalte gegen § 95a Abs. 3 UrhG verstoßende Internetseite begründet nach den Grundsätzen der Störerhaftung eine Haftung des in positiver Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten der verlinkten Internetseite Handelnden, weil über die Verlinkung das Erreichen der rechtsverletzenden Internetseite zumindest erleichtert wird. Die Pressefreiheit, die grundsätzlich auch das Setzen von Hyperlinks in der Online-Berichterstattung schützt, findet bei positiver Kenntnis von den rechtsverletzenden Inhalten der verlinkten Internetseite ihre Schranke in § 95a Abs. 3 UrhG.

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Themen: Mnchen , Hyperlink

Erschienen 29. Januar 2006 auf http://www.vertretbar.de.

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