OLG München: Gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung bei Nutzung von Internet-Tauschbörsen - Einer Rechtsverletzung, die im Angebot einer Datei mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt auf einer Internet-Tauschbörse liegt, kommt - ohne das es weiterer ers

1. Eine gerichtliche Gestattungsanordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG setzt das Bestehen eines Auskunftsanspruchs nach § 101 Abs. 2 UrhG voraus, der wiederum erfordert, dass der zur Auskunft Verpflichtete in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeit genutzte Dienstleistungen erbracht hat (§ 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG, hier: Internetprovider) als auch, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt (vgl. u.a. OLG Köln, Beschluss vom 27.12.2010 - 6 W 155/10, MIR 2011, Dok. 001; OLG Hamburg, Urteil vom 17.02.2010 - 5 U 60/09; OLG Schleswig, Beschluss vom 05.02.2010 - 6 W 26/09). 2. Das gewerbliche Ausmaß nach § 101 Abs. 1 Satz 2 UrhG kann sich bei Rechtsverletzungen im Internet sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen (etwa Anzahl der öffentlich zugänglich gemachten Dateien) als auch aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben. Ein gewerbliches Ausmaß wegen der Schwere der einzelnen Rechtsverletzung kann insoweit gegeben sein, wenn eine besonders umfangreiche Datei, wie einen vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird (mit Verweis auf BT-Drs. 16/8783, S. 50). Eine Rechtsverletzung kann auch durch die Art und Weise ihrer Begehung ein Gewicht haben, welches das gewerbliche Ausmaß begründet. 3. Einer Rechtsverletzung, die im Angebot einer Datei mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt auf einer Internet-Tauschbörse liegt (hier: Spielfilm), kommt - ohne das es weiterer erschwerender Umstände bedürfte - grundsätzlich gewerbliches Ausmaß im Sinne von § 101 Abs. 2 UrhG zu. 4. Das öffentliche Angebot einer Datei mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt auf einer Internet- Tauschbörse zum Herunterladen ist keine private Nutzung. Wer eine solche Datei auf diesem Wege anbietet, handelt nicht rein altruistisch oder im guten Glauben. Er stellt die Datei einer nahezu unbegrenzten Vielfalt von Personen zur Verfügung und kann und will in dieser Situation nicht mehr kontrollieren, in welchem Umfang von seinem Angebot Gebrauch gemacht wird, und greift damit in die Rechte des Rechteinhabers in einem Ausmaß ein, das einer gewerblichen Nutzung entspricht. Er strebt auch zumindest mittelbar einen wirtschaftlichen Vorteil im Sinne der Richtlinie 2004/48/EG (Durchsetzungs-Richtlinie) an, weil er eigene finanzielle Aufwendungen für den erwünschten Erwerb der von dem Tauschpartner kostenfrei bezogenen Werke erspart (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 17.02.2010 - 5 U 60/09; OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2009 - 6 W 182/08, MIR 2009, Dok. 061). 5. Weder das unkontrollierte Ausmaß noch das Streben nach einem wirtschaftlichen Vorteil hängen davon ab, ob das Werk vom Rechteinhaber bereits eine mehr oder weniger lange Zeit ausgewertet worden ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte nach Ablauf einer - wie auch immer festgelegten - relevanten Auswertungsphase der Allgemeinheit vom Rechteinhabe…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Deutschland , Hamburg , Spielfilm , Olg Schleswig

Erschienen 29. Juli 2011 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Filesharern geht es an den Kragen: Jeder Upload auf eine Tauschbörse bedeutet gewerbliches Ausmaß

Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum | 8. August 2011 — Das Oberlandesgericht München hat in einem aktuellen Beschluss vom 26.07.2011, Az. 29 W 1268/11 klargestellt, dass die Vorau…

OLG München: Filesharing - Zum grundsätzlich gewerblichen Ausmaß illegaler Tauschbörsenangebote

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 22. Februar 2012 — OLG München, Beschluss vom 12.12.2011, Az. 29 W 1708/11 § 101 Abs. 9 UrhG Das OLG München hat in diesem Beschluss darauf hi…

Angebot einer urheberrechtlich geschützten Datei auf einer Internet-Tauschbörse ist grds. gewerblichen Ausmaßes

kanzlei.biz | 12. August 2011 — Eigener Leitsatz: Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Rahmen einer Internet-Tauschbörse zum Download anbietet, verletzt d…

OLG München: Gewerbliches Ausmaß einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing ist unabhängig von Verwertungsphase

Rheinrecht | 30. Juli 2011 — Auch das OLG München musste sich mit der Frage befassen, wann das unerlaubte Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werkeüber …

OLG München: Teilnahme an P2P-Netzen begründet immer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

Internet-Law | 30. Juli 2011 — Das OLG München hat mit Beschluss vom 26.07.2011 (Az.: 29 W 1268/11) entschieden, dass dem Filesharing vom urheberrechtlich g…

OLG München: Filesharing - Rechtsverletzungen in Tauschbörsen haben grundsätzlich gewerbliches Ausmaß

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 4. August 2011 — OLG München, Beschluss vom 26.07.2011, Az. 29 W 1268/11 § 101 Abs. 9 UrhG Das OLG München hat entschieden, dass bei Rechtsv…

OLG Zweibrücken: Wann ist der Filesharer im “gewerblichen Ausmaß” tätig?

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 30. November 2009 — OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.09.2009, Az. 4 W 45/09 § 101 Abs. 9 UrhG Das OLG Zweibrücken hat in einem urheberrechtlichen…

OLG Frankfurt a.M.: Zum “gewerblichen Ausmaß” des Filesharings nach § 101 Abs. 2 UrhG

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 16. Dezember 2009 — OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 W 21/09 § 101 Abs. 2 UrhG Das OLG Frankfurt a.M. hat entscheiden, dass…

OLG Köln: Filesharing und gewerbliches Ausmaß - Zum Auskunftsanspruch gem. § 101 Abs. 2 UrhG.

MEDIEN INTERNET und RECHT | 5. Januar 2011 — 1. Der Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 UrhG erfordert sowohl, dass der Auskunftsverpflichtete in gewerblichem Ausmaß für recht…

LG Köln: Gewerbliches Ausmaß bei einer Datei - Ein Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß im Sinne von § 101 UrhG ergibt s…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 26. September 2008 — 1. Ein Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß im Sinne von § 101 UrhG ergibt sich aus der Schwere der Rechtsverletzung, we…