OLG München: Der fliegende Gerichtstand der bestimmungsgemäßen Verbreitung - Zur gerichtlichen Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

1. Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO tritt ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung unter Verletzung des rechtlichen Gehörs zustande gekommen ist oder sie sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und des Willkürverbots nicht mehr hinnehmbar ist (vgl. BGHZ 102, 338; BayOblGZ 2003, 187). 2. Im Fall von Urheberrechtsverletzungen (hier: unberechtigte Verwendung von Kartographie auf einer Internetseite) ist der Ort der Verletzungshandlung (§ 32 ZPO) der Ort, an dem die nur entgeltlich gestattete Handlung vorgenommen wird und nicht der Ort, an dem die Lizenz einzuholen gewesen wäre. 3. Es ist gut vertretbar, den "fliegenden Gerichtsstand der bestimmungsgemäßen Verbreitung" einzuschränken und einen gewissen Ortsbezug bzw. die bestimmungsgemäße Auswirkung des Verstoßes im betreffenden Gerichtsbezirk zu fordern (zum Urheberrecht: KG Berlin GRUR-RR 2002, 343; für das Wettbewe…

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Themen: Zpo , Olg Bremen , KG Berlin
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 1. Juli 2009 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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