OLG München: Filesharing - Ermittlung von IP-Adressen ist verfassungsgemäß

OLG München, Beschluss vom 04.07.2011, Az. 6 W 496/11 § 101 Abs. 9 UrhG

Das OLG München hat entschieden, dass die Ermittlung von IP-Adressen durch eigens beauftragte Firmen zum Zwecke der späteren Auskunft über den Anschlussinhaber gemäß § 101 Abs. 9 UrhG nicht rechtswidrig ist. Die sog. Vorratsdatenspeicherung sei hier nicht berührt. Die rechtlichen Interessen der Anschlussinhaber seien ausreichend dadurch geschützt, dass die Gestattung zur Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 2 UrhG dem Richtervorbehalt unterliege. Darüber hinaus sei gerade mit der Ermittlung der IP-Adressen als solche noch kein Eingriff in die …

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Themen: Datenschutz , München , Verfassungswidrig , Identität , Vorratsdatenspeicherung , überwachung , Ip-adresse , Tauschbörse , Oberlandesgericht , Urteile & Beschlüsse , Auskunft , Anschlussinhaber , P2p , Upload , Speicherung , Verkehrsdaten , Download , Datenschutz News+recht , Zuordnung , Filesharing News+recht

Erschienen 8. August 2011 auf http://damm-legal.de.

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