OLG München: Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen nach § 107 FamFG

Das Thema „Scheidungstourismus“ hatte vergangenes Jahr die Gemüter erregt. Hinter diesem etwas schillernden Begriff verbirgt sich zuweilen die Vorstellung, im Ausland könne man sich schneller und einfacher scheiden lassen. Wer so denkt, kann irren.

Eine im Ausland durch ein Gericht, eine Behörde oder auch nach religiösem Recht erfolgte Scheidung, sei es nun die Scheidung zweier Deutscher oder auch anderer Staatsangehöriger, wird in Deutschland nämlich nicht so ohne weiteres behandelt wie eine hier vollzogene Scheidung. Wer sich auf die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer im Ausland erfolgten Scheidung beruft, hat in bestimmten, gesetzlich näher geregelten Fällen erst ein sogenanntes Anerkennungsverfahren zu durchlaufen, in dem festgestellt wird, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen, und das für den Antragsteller auch durchaus negativ ausgehen kann. Antragsberechtigt ist neben den betroffenen Ehegatten jeder, der ein rechtliches Interesse an der Klärung der Statusfrage glaubhaft macht, z.B. spätere Ehegatten, Erben oder Rentenversicherungsanstalten. Keines Anerkennungsverfahrens bedarf es bei Entscheidungen aus EU-Staaten – Dänemark ausgenommen – und Entscheidungen eines Staates, dem zum Zeitpunkt der Entscheidung beide Ehegatten angehört haben. Allerdings können auch in diesen Fällen gegen das Scheidungsurteil Einwendungen erhoben werden. Darüber entscheidet das Amtsgericht.

Ist ein Verfahren durchzuführen, ob eine im Ausland erfolgte Scheidung anerkennungsfähig ist, entscheidet darüber als zentrale Behörde für ganz Bayern der Präsident des Oberlandesgerichts München, dem die Landesjustizverwaltung die eigentlich ihr im Rahmen des Anerkennungsverfahren zustehenden Befugnisse übertragen hat und dem hierbei mehrere Mitarbeiter zur Seite stehen. Die Entscheidung ergeht in einem Verwaltungsverfahren, nicht mittels gerichtlichen Urteils oder Beschlusses. Der im Anerkennungsverfahren ergehende Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts kann auf Antrag gerichtlich überprüft werden. Den Antrag kann stellen, wer durch den Bescheid beschwert ist. Für die gerichtliche Überprüfung ist im Regelfall – ebenfalls für ganz Bayern – ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts München zuständig. Gegen dessen Entscheidung findet noch die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtsho…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: International , Entscheidungen , Scheidung , Famfg , Erben , Negativ
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 15. Juni 2011 auf http://www.familienrecht-muenchen.info.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Scheidung Las Vegas: Auslandsscheidungen

Lichtenrader Notizen | 4. Februar 2005 — Das Bayerische Staatsministerium der Justiz: "Wer meint, ähnlich wie eine Hochzeit in Las Vegas lasse sich auch eine Scheidung i…

Neues Scheidungsrecht: Neues Scheidungsrecht ab 01.09.09: Leichtere Scheidung

scheidungsblog.com | 14. Mai 2009 — Zum 01.09.2009 tritt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit i…

Wie ist zu verfahren?

Panorama | 27. Dezember 2010 — Das FamFG hat vieles geändert; es wurden auch die so genannten sonstigen Familiensachen gem § 266 FamFG eingeführt, wobei ich den …

Scheidungsverbund und seine Wirkung

Rechtsanwalt News | 29. September 2008 — Bei einer Scheidung sind häufig eine Vielzahl weiterer Fragen zu klären, die über die bloße Scheidung, also die Auflösung der E…

Online-Scheidung

ElbeBlawg | 8. Oktober 2006 — Eine online-Scheidung kann Zeit, Geld und Nerven sparen. Eine online-Scheidung ist allerdings nur dann möglich, wenn die Eheg…

Dauer der Scheidung

scheidungsblog.com | 19. April 2007 — Oft denken die von einer Trennung Betroffenen, mit dem Gang zum Anwalt reiche man die Scheidung ein. Dabei erfolgt die Erstbera…

Serie: Die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Folge 2

IT-Prozessrecht | 30. Juni 2010 — Missbrächliche Mehrfachverfolgung – OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az.: 6 U 1880/07 Das OLG München hatte sich…

Keine Miete mehr zahlen nach der Trennung?

scheidungsfix | 24. Juli 2010 — "Wenn ich aus der Ehewohnung ausgezogen bin, brauche ich auch keine Miete mehr zu bezahlen." Klngt gut - ist aber meistens fals…

Muss man 3 Jahre warten, wenn der andere Ehegatte nach einem Jahr der Trennung der Scheidung widerspricht?

www.scheidung-professionell.de | 17. März 2012 — Das Oberlandesgericht Hamm hat am 30.05.2011 (II-8 UF 5/11) zu dieser Frage eine interessante Entscheidung gefällt. An ihr kann g…

Familienrecht wird neu geordnet

Recht und Gesetz | 13. September 2005 — Das Justizministerium hat einen Referentenentwurf eines "Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten …