OLG München: Affiliate-Werbung auf jugendgefährdenden Internetseiten - Zur wettbewerbsrechtlichen Haftung des Advertisers für Werbung auf Internetseiten mit rechtswidrigen, jugendgefährdenden Inhalten.

1. Insbesondere Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut des Gesetzes wiederholen, sind grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (BGH, Urteil vom 04.10.2007 - Az. I ZR 22/05, ). Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn der gesetzliche Verbotstatbestand selbst entsprechend eindeutig und konkret gefasst ist und auch zwischen den Parteien kein Streit besteht, welche von mehreren Verhaltensweisen ihm unterfällt. Dies gilt ebenfalls, wenn der Anwendungsbereich einer Rechtsnorm durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist (BGH GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für "Individualverträge") und allein die Prüfung ansteht, ob der den Wortlaut der Norm wiederholende Klageantrag zu weit geht und insoweit unbegründet ist (BGH, Urteil vom 13.03.2003 - Az. I ZR 143/00 - Erbenermittler). 2. Ein zivilrechtlicher Unterlassungsantrag, der einen Straftatbestand in Bezug nimmt (hier: §§ 130, 130a, 131, 184 StGB) genügt regelmäßig den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Strafnormen unterliegen dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG, wodurch sichergestellt wird, dass jedermann sein Verhalten auf die Strafrechtslage eigenverantwortlich einrichten kann und keine unvorhersehbaren (staatlichen) Reaktionen befürchten muss (vgl. BVerfGE 105, 135). Der zivilrechtlich in Anspruch Genommene bedarf insoweit keines weitergehenden Schutzes. 3. Wer durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr die Gefahr schafft oder andauern lässt, dass Dritte durch das Wettbewerbsrecht geschützte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, ist wettbewerbsrechtlich dazu verpflichtet, diese Gefahr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu begrenzen (BGH, Urteil vom 12.07.2007 - Az. I ZR 18/04, ). Hierbei konkretisiert sich eine solche wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht hinsichtlich fremder rechtsverletzender Internetinhalte zunächst als Prüfungspflicht. Eine Haftung von Unternehmen für deren Werbung auf Websites mit rechtswidrigen Angeboten (hier: jugendgefährdende Schriften bzw. Inhalte) kann insoweit nicht von vorne herein ausgeschlossen sein, da sich ansonsten empfindliche Lücken im Rechtschutz gegen die Aufrechterhaltung der damit verbundenen wettbewerbswidrige Zustände ergeben würden. 4. Wer Internetangeboten bzw. dessen Betreibern mit wettbewerbswidrigen Inhalten als Werbender (Advertiser oder Merchant) Zahlungen für die dort platzierte Werbung leistet, unterstützt diese bei deren Wettbwerbsverstößen. Die entgeltliche Werbung lässt insoweit die von den Internetseiten ausgehende wettbewerbsrechtlichen Gefahr andauern. 5. Eine Handlungspflicht der werbenden Unternehmen entsteht, sobald diese Kenntnis von konkreten…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches


Erschienen 30. September 2008 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

OLG München: Auf fremder Internetseite Werbender haftet für deren rechtswidrigen Inhalt, wenn er nach Abmahnung keine Gegenmaßnahm…

RA Kadelke | 4. November 2008 — Ergreift ein Werbetreibender, dessen Werbung über sogenannte Affiliateprogramme verbreitet und dabei auf solchen Internetseiten…

OLG München: Haftung eines Affiliate-Werbers auf jugendgefährdenden Seiten

Dr. Behrmann & Härtel | 30. September 2008 — Das OLG München (29 U 3629/08, 11.09.200) hat sich zur Frage der Haftung eines Anbieters eines Affiliate-Systems auf Seiten mit…

Haftet der Merchant für seine Affiliates?

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 25. März 2009 — Affiliate-Marketing ist nicht immer ein Plus für den Händler (Merchant): Lässt er einen Affiliate für sich werben, riskiert er,…

OLG München: Die Teilnahme an Affiliate-Programm mit rechtswidrig handelnden Affiliates ist wettbewerbswidrig

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 4. Dezember 2008 — OLG München, Urteil vom 11.09.2008, Az. 29 U 3629/08 Art. 103 Abs. 2 GG, § 3 UWG, § 4 JMStV Ein Unternehmen, das über ein A…

OLG Naumburg: Wegfall der Erstbegehungsgefahr und vorbeugender Unterlassungsanspruch - Beruht die Begehungsgefahr allein auf einer…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 8. August 2011 — 1. Zwar begründet die Werbung für ein bestimmtes geschäftliches Verhalten eine Erstbegehungsgefahr. Anders als bei einer Verletzun…

OLG Hamm: Verbot ungewünschter E-Mail-Werbung inhaltsunabhängig - Das Verbot des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG knüpft unabhängig von der in…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 9. Januar 2008 — 1. Ein auf Unterlassung ungewollter E-Mail-Werbung gerichteter Verbotsantrag kann auch dann hinreichend bestimmt sein, wenn er sic…

Werbung bei illegalen Tauschbörsen kann teuer werden

Kurz Pfitzer Wolf | 4. Juni 2008 — In dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 02.01.2008 - Az. 3-08 O 143/07) wurde ein DSL-Anbieter weg…

BGH: Jugendgefährdende Medien bei eBay - Die wettebwerbsrechtliche Verkehrspflicht eines Telediensteanbieters hinsichtlich rechtve…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 30. August 2007 — 1. Verstöße gegen das Verbot des Versandhandels mit jugendgefährdenden Medien beeinträchtigen wettbewerblich geschützte Interessen…

Affiliate-Systeme - die 5 wichtigsten Tipps für Advertiser

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 15. Mai 2009 — Affiliate-Marketing birgt Risiken für den Advertiser: Lässt er einen Affiliate für sich werben, riskiert er, für dessen Handlun…

BGH: "kostenloses Pay-TV" - Wer gezielt mit der urheberrechtswidrigen Verwendungsmöglichkeit einer Ware wirbt (hier: Peer-to-Peer …

MEDIEN INTERNET und RECHT | 28. Juli 2009 — 1. Wer für eine Ware, die nach dem Urheberrechtsgesetz sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig genutzt werden kann, gezielt damit …