OLG Köln zu Rapidshare
am 04.10.2007 von Telemedicus
Prüfungspflichten, aber nur ein bisschen
Die Urteile vom OLG Köln zum „One-Click-Hoster“ Rapidshare sind nun im Volltext verfügbar. Das Gericht entschied, dass der Download-Hoster für rechtswidrige Inhalte seiner Kunden als Störer hafte - allerdings nur mit eingeschränkten Prüfungspflichten.
Rapidshare bietet Internet-Nutzern die Möglichkeit, kostenlos Dateien auf seine Server zu laden. Der Kunde erhält daraufhin einen Download-Link. Nur wer diesen Download-Link kennt, kann die entsprechende Datei dann herunterladen. Der Download ist kostenlos, jedoch komfortabler, wenn der Kunde einen kostenpflichtigen „Premium-Account“ erwirbt. Der Service wird unter der Adresse rapidshare.de, bzw. von einem Schwester-Unternehmen, unter rapidshare.com angeboten.
Gegen beide Anbieter hatte die Verwertungsgesellschaft GEMA eine Einstweilige Verfügung erwirkt: Trotz Abmahnung hatten die Unternehmen nicht verhindert, dass auf ihren Servern urheberrechtlich geschützte Musikstücke zum Download standen. Zwar hatte Rapidshare die fraglichen Dateien gelöscht und ein Filtersystem zu Vermeidung von zukünftigen …
Prüfungspflichten von Webhostern: Rapidshare vs. GEMA
Telemedicus / Der Download-Hoster Rapidshare hat eine negative Feststellungsklage gegen die Verwertungsgesellschaft GEMA beim LG Düsseldorf eingereicht. Durch das Verfahren sollen Umfang und Grenzen der Prüfungspflichten von Host-Providern festgestellt werd…
LG Düsseldorf: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen
Telemedicus / Der Download-Hoster Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen, die durch seine Nutzer begangen werden. Das entschied das LG Düsseldorf am Freitag, wie die Verwertungsgesellschaft GEMA mitteilt. Demnach sei Rapidshare dazu verpflichtet, &…
LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
Telemedicus / Der Download-Hoster Rapidshare haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden. Das hat das LG Düsseldorf Anfang diesen Jahres festgestellt. Rapidshare wollte vor dem LG Düsseldorf gerichtlich feststellen lassen, dass mit dies…
GEMA vs. Rapidshare
Handakte WebLAWg / Der Online–Dienst Rapidshare ist ein sog. Sharehoster (Webspeicheranbieter). Nutzer können auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz kostenlos beliebige Inhalte ablegen und stellen diese dann wiederum zum kostenpflichtigen Download bereit. …
OLG Köln: Nur eingeschränkte Haftung von Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzungen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das Oberlandesgericht Köln hat den Betreibern der sog. Webhosting-Dienste www.rapidshare.de und www.rapidshare.com in zwei am 21.09.2007 verkündeten Urteilen verboten, bestimmte Musikwerke als Datei ihres Internetangebots öffentlich zugänglich zu…
Zurück zum Thema: Einstweilige Verfügung gegen rapidshare
Web 2.0 & Recht / Vom Landgericht Köln wurde vor kurzem auf Antrag der GEMA eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von rapidshare.de erlassen (siehe heise). rapidshare ist ein sogenannter Share-Hoster, der für beliebige Inhalte Speicherkapazitäten zu…
LG Düsseldorf: Erneut Haftung des Webhosting-Dienstes Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Düsseldorf (Urt. v. 23.01.2008 - Az.: 12 O 246/07) hat entschieden, dass der Webhosting-Dienst Rapidshare für die von seinen Usern begangenen Rechtsverletzungen haftet.Die GEMA hat bereits in der Vergangenheit mehrfach versucht, gegen den An…
GEMA vs rapidshare: OLG Köln grenzt Mitstörerhaftung ein
Web 2.0 & Recht / Mit Urteil vom 21.09.2007 hat das Oberlandesgericht Köln dem Webhoster rapidshare zwar – was kaum verwunderlich sein dürfte - grundsätzlich verboten, urheberrechtlich geschützte Musikwerke als Datei ihres Internetangebots öffentlich zugä…
OLG Köln: Nur eingeschränkte Haftung von Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzungen - VOLLTEXT
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Köln hat in zwei aktuellen Urteilen (Urt. v. 21.09.2007 - Az.: 6 U 86/07 und Urt. v. 21.09.2007 - Az.: 6 U 100/07) entschieden, dass der Webhosting-Dienst Rapidshare nur sehr eingeschränkt als Mitstörer wegen Urheberrechtsverletzungen haft…
LG Düsseldorf bestätigt die Störerhaftung des Webhosting-Dienstes Rapidshare
Handakte WebLAWg / Bereits mehrfach kam der Webhosting-Dienst Rapidshare in die Schlagzeilen, weil die GEMA versucht rechtlich gegen diesen vorzugehen. Nun hatte Rapidshare auf Feststellung geklagt, dass die von der GEMA erneut vorgenommenen Abmahnungen unbegründet se…
Rapidshare Urteil im Volltext
Handakte WebLAWg / Auf eine negative Feststellungsklage des One-Klick-Hosters Rapidshare gegen die GEMA hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer als Störer haftet (wir berichteten). Nachfolgend ist das…
GEMA gegen Rapidshare
Jurablog / Kurz vor dem Sturm über Bayreuth und kurz nach dem Sturm um Stoiber noch ein paar interessante News von heise.de: Die GEMA, allseits bekannte Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, verkündet heute st…
LG Düsseldorf: Erneut Haftung des Webhosting-Dienstes Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Verwertungsgesellschaft GEMA erklärt, sie habe im Januar 2008 vor dem LG Düsseldorf den Webhosting-Dienst Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzung erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen.In einer Pressemitteilung äußert die GEMA sic…
