OLG Köln: "XXL-Wochenende" - Die Werbung mit einer Preissenkung von mindestens 26% an einem bestimmten "XXL-Wochenende" (5 Tage) ist irreführend, wenn vergleichbare oder höhere Rabatte bereits zuvor über einen längeren Zeitraum in aufeinanderfo

1. Preisgegenüberstellungen mit eigenen früheren Preisen sind irreführend, wenn der frühere Preis nicht unmittelabr vor der Preisherabsetzung gefordert wurde. Wie lange der Zeitraum hierbei zurückliegen darf, in dem der höherer Preis gegolten hat, lässt sich nicht einheitlich beantworten und richtet sich nach der Verkehrsauffassung. 2. Bei der Werbung mit einer Preissenkung ist gleichermaßen zu fordern, dass der unrabattierte Preis zeitnahe vor der betreffenden (Rabatt-) Aktion verlangt wurde. Andernfalls besteht die Gefahr, der Irreführung, denn bei einer Werbung mit einer Rabattgewährung geht der Verbraucher davon aus, dass ihm mit diser Aktion ein gegenüber der vorherigen Situation vorteilhaftes Angebot gemacht wird. Wurde der höhre Preis schön längere Zeit vor der Aktion nicht verlangt, wird der Verbraucher insofern irregeführt. 3. Die Werbung mit einer Preissenkung von mindestens 26% an einem bestimmten "XXL-Wochenende" (5 Tage) ist irreführend, wenn vergleichbare oder höhere Rabatte bereits zuvor über einen längeren Zeitraum in aufeinanderfolgenden Werbeaktionen gewährt worden sind (hier: zwischen 28% und 70% im Rahmen so genannter "Vorteilswochen" über mehr als 3 Monate). Dies gilt umso mehr, wen…

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Themen: Rabatte

Erschienen 23. April 2008 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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