OLG Köln: Wo High-End draufsteht, ist (nicht immer) High-End drin! - Werden dedizierte Webserver in einer Werbung als "High End – Server" bezeichnet und liegen keine Hinweise vor, dass das Produkt tatsächlich nur dem durchschnittlichen Stand de

1. Werden dedizierte Webserver in einer Werbung als "High End – Server" bezeichnet, geht der angesprochene Verbraucher bei Fehlen gegenteiliger Hinweise davon aus, dass das so benannte Produkt höchsten Ansprüchen in Bezug auf Technologie und Werthaltigkeit genügt. Er wird relevant irregeführt, wenn das Produkt stattdessen nur einwandfrei dem durchschnittlichen Stand der Technik entspricht. Es liegt dann eine unlautere irreführende Qualitätsberühmung vor. <br><br> 2. Ob eine Werbung irreführend ist, beurteilt sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung auf Grund ihres Gesamteindrucks versteht, wobei auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen ist, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (vgl. etwa BGH GRUR 2005, 438 - Epson-Tinte; BGH GRUR 2005, 690, 691, 692 – Internet-Versandhandel). Stehen die einzelnen Angaben in einer in sich geschlossenen Darstellung, so dürfen sie nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden. Ob mehrere Angaben innerhalb einer Werbeschrift oder einer sonstigen äußerlich einheitlichen Werbedarstellung selbst bei einer gewissen räumlichen Trennung gleichwohl, beispielsweise wegen eines inhaltlichen Bezugs oder wegen eines ausdrücklichen Verweises, als zusammengehörig aufgefasst werden oder nicht, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Diese Grundsätze gelten für eine Werbung im Internet in entsprechender Weise. <br><br> 3. Die Bezeichnung "High End" wird (unter anderem für elektronische Produkte) im Audio-Bereich als auch generell im Elektronik- und Technikbereich mit einem preislich und qualitativ überdurchschnittlichen, einem hochwertigen, besonders leistungsstarken, am oberen Ende der Leistungsskala einzuordnenden Gerät/Produkt verbunden. Diesem hohen Anspruch wird ein Produkt nicht gerecht, welches sich nur geringfügig - insbesondere nicht positiv - abhebt und auch in Ansehung der auf dem Markt verfügbaren Konkurrenzprodukte (hier: für dediziertes Webhosting) nicht besonders hochwertig und/oder leistungsfähig ist; vielmehr nach dem derzeitigen Stand der Technik unstreitig in keinem Bereich (etwa: Hardware, Speicher, verbundene Dienstleistungen, Preis) ein überdurchschnittliches Leistungsniveau erreicht. <br><br> 4. Da sich Computer-Technologien stetig fortentwickeln, ist zwar auch der Bedeutungsinhalt eines "…

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Themen: Stand Der Technik
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 16. April 2007 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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