OLG Köln: Wertbemessung in Urheberrechtsstreitigkeiten - Für den Unterlassungsanspruch wegen der ungenehmigten Verwendung eines Lichtbildes (§ 72 UrhG) im Rahmen einer privaten eBay-Auktion kann ein Gegenstandswert von EUR 3.000,00 angemessen und ausreich

1. Die Nutzung des Internet als Kommunikationsforum und Marktplatz breiter Bevölkerungskreise hat in den vergangenen Jahren nochmals an Umfang und Bedeutung gewonnen. Ohne die wirtschaftliche Bewertung dabei vorkommender Verletzungen immaterieller Schutzrechte durch private Internetnutzer zu bagatellisieren, muss dies im Ergebnis dazu führen, dass Gewicht eines einzelnen Verstoßes heute geringer zu bewerten. 2. Für den Unterlassungsanspruch wegen der ungenehmigten Verwendung eines Lichtbildes durch private oder kleingewerblich tätige Dritte im Internet ist ein Gegenstandswert von etwa EUR 6.000,00 - insbesondere auch hinsichtlich der Bewertung des objektiven Interesses des in seinem Leistungsschutzrecht aus § 72 UrhG beeinträchtigten Lichtbildners - nicht mehr angem…

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Themen: Ebay
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 27. Januar 2012 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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