OLG Köln: Werbung mit dem Begriff “Testsieger”

OLG Köln, Urteil vom 28.05.2008, Az. 6 U 19/08 § 5 UWG

Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Werbung mit dem Begriff “Testsieger” auch dann zulässig ist, wenn das werbende Unternehmen nicht den ersten Platz des in der Werbung angesprochenen Testes belegt hat. Es kommt entscheidend darauf an, dass das fragliche Unternehmen nicht fälschlicherweise behauptet, wider den tatsächlichen Gegebenheiten der Erstplatzierte des Testes zu sein. In dem dem Gericht vorliegenden Fall warb das beklagte Unternehmen mit dem Satz (abgekürzt): “Als eines von nur drei Instituten erhielt xyz das Urteil GUT – und gehört damit zu den Testsiegern.” Nach Ansicht des Gerichts wurde mit diesem Slogan nicht über eine unzutreffende Erstplatzierung getäuscht, sondern es wäre für den Verbraucher klar ersichtlich, das die Formulierung “gehört zu den Testsiegern” auf mindestens den zweiten Platz einer Bewertung hindeutet.

Oberlandesgericht Köln

Urteil

Die Berufung des Klägers gegen das am 13.12.2007 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn wird zurückgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist (wegen der Kosten) vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe

I. Der Kläger nimmt die Beklagte wegen einer als Faltblatt verbreiteten Werbung in Anspruch, in der es unter Bezugnahme auf eine Untersuchung der von der T X herausgegebenen Zeitschrift G heißt: “Als eines von nur drei Instituten erhielt sie (= die Beklagte) für die Kreditberatung das Urteil GUT – und gehört damit zu den Testsiegern.” Der Kläger meint, weil die Beklagte mit dem Qualitätsurteil “gut (2,4)” hinter einem mit “gut (1,6)” bewerteten Kreditinstitut nur das zweitbeste Ergebnis erzielt habe, gehöre sie entgegen der Werbeaussage nicht zu den Testsiegern. Gegen die Abweisung der Klage durch das Landgericht richtet sich seine Berufung. Die Beklagte verteidigt das angefochtene Urteil.

II. Die zulässige Berufung bleibt in der Sache ohne Erfolg. Das Landgericht hat einen Unterlassungsanspruch des Klägers wegen irreführender Werbung der Beklagten (§§ 3, 5, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 3 UWG) zu Recht und mit zutreffenden Erwägungen verneint.

Dem Kläger ist zuzugeben, dass die eigene Bezeichnung der Beklagten als “Testsieger” geeignet sein könnte, bei den angesprochenen Verbrauchern falsche Vorstellungen über die von der Zeitschrift G vorgenommene Beurteilung entstehen zu lassen, wenn damit die Behauptung verbunden wäre, in der Untersuchung von allen untersuchten Banken das Spitzenergebnis schlechthin er…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Urteile , Olg Köln , Onlinehandel , Oberlandesgericht , Sieger , Testsieger
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 20. Oktober 2008 auf http://damm-legal.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

OLG Köln: Werbung mit Testergebnissen - Eine Werbung mit der Aussage "...gehört damit zu den Testsiegern" ist nicht irreführend, w…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 13. Oktober 2008 — 1. Eine Werbung (hier: in einem Faltblatt) mit der Aussage "Als eines von nur drei Instituten erhielt sie (Unternehmen) für die Kr…

Testsieger! - zumindest irgendwie...

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 24. Oktober 2008 — Für seine Produkte mit der Bezeichnung Testsieger zu werben, wäre doch wunderbar! Geht das eigentlich auch, wenn das Produkt im Te…

Werben als Testsieger

Kurz Pfitzer Wolf | 13. Oktober 2008 — Ein Unternehmer hatte in einem Faltblatt mit der Aussage "Als eines von nur drei Instituten erhielten wir für die Kreditberatun…

Wann darf mit dem Titel "Testsieger" geworben werden

Dr. Bücker Newsfeed | 28. Oktober 2008 — 1. Das Wort Testsieger auf einem Produkt kann den Verbraucher durchaus zum Kauf überzeugen. Es ist für den Verbraucher allerdings …

BGH: Karstadt ./. INTERSPORT – Irreführung durch Behauptung einer Marktführerschaft erst dann, wenn Aussage geeignet ist, bei eine…

Dr. Graf | 16. März 2012 — Rechtsnorm: § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG Mit Urteil vom 08.03.2012 (Az. I ZR 202/10) hat der BGH entschieden, dass eine Irreführung d…

BGH entscheidet im Streit um die Behauptung der Marktführerschaft im Sportartikelbereich

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 9. März 2012 — Der BGH hat die Verurteilung des Warenhausunternehmens Karstadt im Streit um die Behauptung, Karstadt sei Marktführer im Sortim…

Wann ist die Werbeaussage hinsichtlich einer besonderen Energieeffizienz wettbewerbswidrig

Blog für Gewerblichen Rechtsschutz | 11. Februar 2011 — Die Energieeffizienzklasse soll dem Verbraucher ermöglichen, zu beurteilen, ob ein bestimmtes Gerät viel oder wenig Strom ver…

OLG Saarbrücken: Irreführende Werbung mit Spitzenstellung

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 5. Mai 2009 — OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.10.2008, Az. 1 U 361/08 - 109 §§ 8 Abs. 1 S. 1, 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Ziff. 1, 2 UWG Das …

OLG Köln: Preiswerbung mit Rabatten irreführend, wenn zuvor nicht die unrabattierten Preise verlangt wurden

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 21. November 2010 — OLG Köln, Urteil vom 15.02.2008, Az. 6 U 140/07 §§ 8 Abs. 1, 5, 3 UWG Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Rabattwer…

Spitzenstellung: Wer hat die besten Küchen zum besten Preis im ganzen Land?

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 30. November 2009 — Das Landgericht Stuttgart hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 10.07.2009; Az.: 40 O 44/09) darüber zu befinden, o…