OLG Köln weist Berufung zurück: Bewertung von Lehrern auf spickmich.de zulässig

Das OLG Köln hat in einem aktuellen Urteil (Az. 15 U 43/08) vom 03.07.2008 die Berufung einer Lehrerin zurückgewiesen, die ihr Persönlichkeitsrecht durch die Bewertung ihrer Person in dem Lehrerbewertungsportal spickmich.de verletzt sah.

In dem Portal können Schüler ihre Lehrer nach Kriterien wie „guter Unterricht”, „faire Noten”, „motiviert” oder „fachlich kompetent” bewerten. Die Klägerin verlangte von dem Portal die Löschung ihrer personenbezogenen Daten sowie der Bewertung.

Das OLG Köln führte dazu aus: (…)

Quelle: WBE-LAW vom 11.08.2008

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Themen: Rechtsprechung , Kriterien , Lehrer

Erschienen 11. August 2008 auf http://log.handakte.de/.

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