OLG Köln: Unitymedia Hessen unterliegt Deutsche Telekom AG überwiegend

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 18. Dezember 2009 (Az. 6 U 90/09) dem Kabelnetzbetreiber Unitymedia Hessen GmbH & Co KG bestimmte Werbeaussagen untersagt. Die Unitymedia Hessen GmbH & Co KG hatte im Februar 2008 in einem Faltblatt mit Testergebnissen geworben, die zuvor in Computerzeitschriften wie “Computer Bild” veröffentlicht wurden:

Gegenstand des Verfahrens waren folgende Werbeaussagen:

Im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschluss-Geschwindigkeiten (DSL 2.000, 6.000 und 16.000) hinweg liegt Unitymedia vorn.

In unserem Test hatten die Kabelbetreiber neben den günstigsten Preisen auch die schnellsten Leitungen.

Die Deutsche Telekom AG beanstandete die genannten und weitere Werbeaussagen als irreführend und nahm die Unitymedia Hessen GmbH & Co KG auf Unterlassung in Anspruch.

Der Telekom obsiegte im Berufungsverfahren überwiegend.

Nach der Auffassung des Senates sei die Werbeaussage “Im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschluss-Geschwindigkeiten (DSL 2000, 6000 und 16.000) hinweg liegt Unitymedia vorn” irreführend, weil dem Verbraucher entgegen den tatsächlichen Gegebenheiten eine überregionale Verfügbarkeit des Angebots und ein Spitzenplatz gerade der Unitymedia Hessen bei allen Anschlussgeschwindigkeiten suggeriert werde.

Wer allerdings sein Angebot auf einige örtlich begrenzte Ballungsräume beschränke, könne nicht den Spitzenplatz im Deutschland-Durchschnitt für sich beanspruchen, zumal es gerade im ländlichen Bereich wegen größerer Entfernungen schwieriger sei, hohe DSL-Übertragungsgeschwindigkeiten zu erzielen.

Auch die weitere Aussage, wonach die Kabelbetreiber neben den günstigsten Preisen auch die schnellsten Leitungen haben, sei als isoliertes Zitat aus dem Testergebnis irreführend: Untiymedia habe im Test unter keinem Gesichtspunkt zu den Anbietern mit den “schnellsten Leitungen” gehört, sondern habe sich in der Rubrik “Geschwindigkeit” mit den Ergebnissen ihres Produkts eher im Mittelfeld der Anbieter von “DSL-Alternativen” bewegt.

Als irreführend beanstandete der Zivilsenat schließlich auch die Aussage: “Nicht nur preislich, auch technisch bietet Internet übers TV-Kabel einige Vorteile: So sind die Reaktionszeiten (Ping) deutlich fixer, was Online-Gamern und Ebay-Nutzern Vorteile bringt.” Damit werde zumindest bei einem Te…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Gewerblicher Rechtsschutz , Hessen , Deutsche Telekom , Verbraucher , Deutsche Telekom AG , Computer Bild , Unitymedia , Oberlandesgericht Köln

Erschienen 29. Dezember 2009 auf http://blog.boesel-kollegen.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Olg Hessen: Oberlandesgericht Köln: Unitymedia Hessen vor Gericht nicht vorn

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 4. Januar 2010 — Das Oberlandesgericht Köln hat dem Kabelnetzbetreiber Unitymedia Hessen GmbH & Co KG mit einem heute verkündeten Urteil bes…

Kabelbetreiber Unitymedia Hessen unterliegt vor dem OLG Köln

Anwalt bloggt | 9. Januar 2010 — Das Oberlandesgericht Köln hat dem Kabelnetzbetreiber Unitymedia Hessen GmbH & Co KG in dem Verfahren Az. 6 U 90/09 besti…

Geld zurück von Unitymedia

LawBlog | 19. Juni 2008 — Die vor einem halben Jahr vom Kabelbetreiber Unitymedia um monatlich 2,41 Euro erhöhte Gebühr auf 17,90 Euro können sich die fü…

Darf mit einem Teil eines Testergebnisses geworben werden

Blog für Gewerblichen Rechtsschutz | 10. Januar 2011 — Die Werbung mit Testergebnissen ist ein beliebtes Instrument, um den eigenen Absatz von Waren und Dienstleistungen zu fördern…

OLG Köln: Werbung mit aus dem Zusammenhang gerissenen Testergebnissen kann irreführend sein

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 17. März 2010 — OLG Köln, Urteil vom 18.12.2009, Az. 6 U 60/09 § 5 UWG Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Werbung mit Testergebnissen …

Internet kaputt

LawBlog | 21. August 2008 — Im Düsseldorfer Kabelnetz von Unitymedia ist seit gestern das Internet kaputt. Nicht ganz, aber viele Seiten sind nicht erreich…

Unitymedia unterzeichnet Unterlassungserklärung wegen unzulässiger Preiserhöhungsklausel

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 19. Juni 2008 — Die Verbraucherzentrale NRW weist in einer Erklärung darauf hin, dass Unitymedia-Kunden nach einer Preiserhöhung nun gezahlte B…

OLG Düsseldorf: Werbeverbot für Unitymedia – Werbung mit „doppelt so schnellem“ Internet zur Verbrauchertäuschung geeignet…

Dr. Graf | 21. Dezember 2011 — Rechtsnormen: § 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 1 UWG Mit Entscheidungen vom 16.12.2011 (Az. 6 U 146/11 und 6 U 150/11) hat das OLG K…

Streit um neues Logo

MarkenBlog | 20. Juni 2007 — Das Design Tagebuch berichtet über das neue Unity-Media Logo. Im Zuge des Marken-Relaunchs von UnityMedia gibt es reichli…

Die Smartcard der Anderen

LawBlog | 19. September 2011Sky nervt. Weniger das Programm, eher das “Forderungsmanagement”. Schon zum wiederholten Mal verlangt Sky von mir eine Smartcar…