Telekom-Börsengang und US-Sammelklage
Rechtslupe | 29. Mai 2009 — Die Deutsche Telekom AG kann von der Bundesrepublik Deutschland und der Kreditanstalt für Wiederaufbau keinen Ersatz für die au…
OLG Köln, Urteil vom 28.05.2009, Az. 18 U 108/07 - Der Prozess geht zurück auf den 3. Börsengang der Telekom im Jahre 2000. Dabei wurde die T-Aktie auch in den U.S.A. platziert. Der Einführungskurs von 66,50 Euro, fiel in der Folge bis auf ca. 10 Euro. Amerikanische Aktionäre hatten von der Bonner Telekom insgesamt 400 Millionen US$ Schadenersatz eingeklagt, weil der Verkaufsprospekt mit falschen bzw. unzureichenden Angaben geworben habe. Die Telekom hat in Amerika mit Rücksicht auf das dortige Prozessrisiko einen Vergleich geschlossen und 95 Mio. Euro plus 17 Mio. Euro Anwaltskosten wurden gezahlt. Diese Summe verlangt der Bonner Konzern im vorliegenden Verfahren zurück und beruft sich darauf, die Telekom habe auch im Auftrag des Bundes gehandelt, als sie auf den amerikanischen Aktienmarkt gegangen sei. Vor dem OLG Köln untelag die Telekom nun und hat demnach noch weitere Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen. Das deutsche Musterverfahren beim OLG Frankfurt, in dem ebenfalls geschädigte Anleger klagen, ist noch nicht abgeschlossen.
Rechtsanwalt Siegried Exner, Kiel - www.jur-blog.de
OLG Köln: Telekom AG verliert 112 Millionen Euro-Klage in 2. InstanzPM 29.05.2009 - Mit einem gestern verkündeten Urteil hat das Oberlandesgericht Köln eine Klage der Deutschen Telekom AG gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Kreditanstalt für Wiederaufbau auf Zahlung von 112.585.552,79 Euro in 2. Instanz abgewiesen (Az. OLG Köln 18 U 108/07). Das vorangegangene Urteil des Landgerichts Bonn vom 14.02.2007, das die Klage noch dem Grunde nach für gerechtfertigt gehalten hatte, wurde entsprechend abgeändert.
Gegenstand des Verfahrens ist der Ersatz von Kosten, die der Telekom in einem Sammelklageverfahren in den USA entstanden sind. Der Prozess geht zurück auf den 3. Börsengang der Telekom im Jahre 2000. Dabei wurde die T-Aktie auch in den U.S.A. platziert. Zu diesem Zeitpunkt stand sie bei 66,50 Euro, fiel in der Folge aber rapide bis auf rund 10 Euro. Amerikanische Aktionäre strengten eine Sammelklage an und verlangten vom Bonner Unternehmen insgesamt 400 Millionen $ Schadenersatz. Ihr Vorwurf lautete, der Verkaufsprospekt, mit der sich T-Aktie auf dem US-Markt vorgestellt hatte, habe mit falschen bzw. unzureichenden Angaben geworben, weil unter anderem Grundstückswerte zu hoch angegeben worden seien. Während das deutsche Musterverfahren beim OLG Frankfurt, in dem ebenfalls geschädigte Anleger klagen, noch nicht abgeschlossen ist, hat die Telekom in Amerika mit Rücksicht auf das dortige Prozessrisiko einen Vergleich geschlossen: 95 Mio. Euro plus 17 Mio. Euro Anwaltskosten wurden gezahlt. Diese Summe verlangt der Bonner Konzern im vorliegenden Verfahren zurück und beruft sich darauf, die Telekom habe auch im Auftrag des Bundes gehandelt, als sie auf den amerikanischen Aktienmarkt gegangen sei. Auf Veranlassung und im Interesse des Bundes und der bundeseigenen K…
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. Mai 2009 auf http://www.jur-blog.de.
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