OLG Köln: Switch & Profit - Zur Konkurrentenbehinderung durch einen Telefontarif bei dem die bestehende Verpflichtung, dem Konkurrenten ein Zusammenschaltungsentgelt zu zahlen, entfällt, dem angerufenen Kunden eine Gutschrift erteilt wird und de
am 12.11.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Voraussetzung eines unlauteren Behinderungswettbewerbs ist die Beeinträchtigung der wettbewerblichen
Entfaltungsmöglichkeiten der Mitbewerber.
Wettbewerbswidrig ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen allerdings nur dann, wenn die Maßnahme nicht in erster
Linie auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs, sondern zweck- und zielgerichtet auf die Störung der
fremden wettbewerblichen Entfaltung gerichtet ist (BGH, GRUR 2005, 581 The Colour of Elégance;
OLG Köln, Urteil vom 30.03.2007 Az. 6 U 182/06) - sei es, dass gezielt der Zweck verfolgt wird,
den Mitbewerber an seiner Entfaltung zu hindern und ihn dadurch vom Markt zu verdrängen, sei es, dass der
Mitbewerber auf Grund der Behinderung seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in
angemessener Weise zur Geltung bringen kann. Dies lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung aller
objektiven Umstände unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher,
der sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 Mitwohnzentrale;
BGH GRUR 2002, 902 Vanity-Nummern; BGH GRUR 2004, 877 Werbeblocker; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 77 schuhmarkt.de;
OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 151 [152] Telefonauskunft 11881; OLG Köln GRUR-RR 2006, 19 schlüsselbänder.de).
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2. Das Eindringen in den Kundenkreis eines Mitbewerbers ist zwar grundsätzlich nicht als unlauter anzusehen;
denn der Mitbewerber hat kein geschütztes Recht auf Erhaltung seiner Kundschaft und das Ausspannen
von Kunden, auch wenn es zielbewußt und systematisch geschieht, liegt im Wesen des Wettbewerbs
(BGH, GRUR 2002, 548 Mietwagenkostenersatz). Unzulässig wird ein solches Verhalten allerdings,
wenn Kunden in unangemessener Weise abgefangen werden.
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3. …
OLG Hamm: Virtuelles Hausverbot - Nur das virtuelle Hausverbot (durch Sperrung der IP-Adresse) gegenüber einem wettbewerbskonform handelnden Tester stellt sich regelmäßig als eine verbotswidrige Behinderung dar.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 4 Nr. 10 UWG handelt im Sinne von § 3 UWG unlauter, wer Mitbewerber gezielt behindert. Behinderung ist dabei jede Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten, wenn der Zweck verfolgt wird, den Mitbewerber an seiner…
Umlaut-Domains
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Registrierung einer Umlaut-Domain ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln auch dann nicht wettbewerbswidrig, wenn die früher nur mit “ae”, “oe” oder “ue” mögliche, ansonsten aber gleichlautende Dom…
BGH: Keine Unlauterkeit bei fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten im Massengeschäft - Urt. vom 29.03.2007, Az. I ZR 164/04
Wettbewerbsrecht-Blog.de / Es liegt keine unlautere Behinderung eines Mitbewerbers vor, wenn ein etablierter Telefonnetzbetreiber den Telefonanschluss eines Kunden entgegen einer vertraglichen Verpflichtung nicht dauerhaft auf die Vorwahl eines anderen Netzbetreibers umstellt,…
OLG Köln: schlüsselbänder.de - Streit um Umlaut-Domains
domainundrecht.de / Das Oberlandesgericht (OLG) Köln setzte sich mit der Frage auseinander, ob konkurrierende Unternehmen sich gegenseitig Umlaut-Domains wegschnappen dürfen. Im Urteil vom 02.09.2005 (Az.: 6 U 39/05) über die Domain schlüsselbänder.de stellte das G…
OLG Köln: Produktalternative - Zur Unzulässigkeit vergleichender Werbung durch Bezugnahme auf Produkte des Marktführers, Rufanlehnung und Imagetransfer
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG ist vergleichende Werbung unzulässig, wenn sie die Wertschätzung des von einem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt. <br><br> 2. Die Verwendung von Unter…
LG Hamburg: Sie müssen draußen bleiben... - Durch die gezielte Sperrung der IP-Nummern des Firmennetzes eines Mitbewerbers hat behindert der betreffende Mitbewerber diesen wettbewerbswidrig.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Durch die gezielte Sperrung der IP-Nummern des Firmennetzes eines Mitbewerbers hat behindert der betreffende Mitbewerber diesen wettbewerbswidrig (§§ 3, 4 Nr. 10 UWG). Die Sperrung der IP-Adressen eines Mitbewerbers steht grundsätzlich einem…
