OLG Köln: spickmich.de - Zur Zulässigkeit der Bewertung und Benotung von Lehrern unter Nennung und Veröffentlichung persönlicher Daten der Betroffenen auf einem Internetportal.
am 05.07.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. In der Bewertung von Lehrern auf einem Internetportal (hier: spickmich.de) liegt keine
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der betroffenen Lehrer gemäß Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m.
§§ 823, 1004 BGB analog, wenn die Nennung des Namens der Lehrer, ihrer beruflichen Tätigkeit und der unterrichteten
Fächer - wahre - Tatsachenbehauptungen und die vorgenommenen bzw. vorzunehmenden Bewertungen Meinungsäußerungen
bzw. Werturteile darstellen, die keine reine Schmähkritik, eine Formalbeleidigung oder einen Angriff
auf die Menschenwürde darstellen.
2. Bewertungen von Lehrern auf einem Internetportal unter den Kriterien guter Unterricht, fachlich kompetent, motiviert,
faire Noten, faire Prüfungen und gut vorbereitet beziehen sich auf die konkrete Ausübung der beruflichen
Tätigkeit und damit auf die Sozialsphäre der Lehrer. Derartige Bewertungen stellen keine Schmähkritik oder auch
ein An-den-Pranger-Stellen der Lehrer dar. Der Einzelne muss grundsätzlich auf die Beobachtung seines Verhaltens durch
eine breite Öffentlichkeit wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit für andere hat, und auf eine Berichterstattung über die
berufliche Sphäre einstellen (vgl. BVerfG, VersR 1981, 384, 385; BGH, VersR 2007, 511, 512).
3. Im Rahmen eines Internet-Bewertungsportals für Lehrer rechtfertigt das Maß der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts
der Lehrer die Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung der Bewertungen nicht. Dies gilt umso mehr, wenn im Rahmen des
betreffenden Portals die Möglichkeit nicht besteht, die Lehrerinnen und Lehrer uneingeschränkt öffentlich zu bewerten und
kein ungeschränkter Zugang auf die Bewertungen im Internet gegeben ist und Regularien vorhanden sind, die manipulative oder veraltete
Bewertungen verhindern können.
4. Zwar betreffen Bewertungsmöglichkeiten mit den Kriterien cool und witzig, menschlich, beliebt und vorbildliches Auftreten
an ein Auftreten der Lehrer innerhalb des schulischen Wirkungskreises …
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