Alle Blogs » OLG Köln: Rapidshare - Ein Filesharing- Anbieter hat nach Kenntniserlangung von urheberrechtswidrigen Veröffentlichungen nur alle erfolgversprechenden und zumutbaren Möglichkeiten zu nutzen, um solche Verstöße in Zukunft möglichst zu unterbi

OLG Köln: Rapidshare - Ein Filesharing- Anbieter hat nach Kenntniserlangung von urheberrechtswidrigen Veröffentlichungen nur alle erfolgversprechenden und zumutbaren Möglichkeiten zu nutzen, um solche Verstöße in Zukunft möglichst zu unterbi

am 05.10.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Im Rahmen des Filesharing liegt ein urheberrechtswidriges öffentliches Zugänglichmachen der Werke gemäß § 19a UrhG vor,
sobald die auf dem Server der Antragsgegnerin als Datei gespeicherten Werke nicht nur für den Nutzer, der sie hochgeladen
hat, sondern durch Bekanntgabe des betreffenden Download-Links auch für Dritte abrufbereit zur Verfügung stehen.
<br><br>

2. Für die Frage, welche Maßnahmen einem Filesharing-Anbieter (-Hoster) im Rahmen der störerrechtlichen Prüfungspflichten
zugemutet werden können und müssen, fallen dem Anbieter erwachsene, wirtschaftliche Vorteile nicht ins Gewicht, wenn
ein regelmäßiges, monatliches Entgelt nur für das (urheberrechtlich grundsätzlich neutrale) Hochladen von Dateien
fällig wird, während das Herunterladen (und damit die potentiell urheberrechtswidrige Verbreitung) für sich genommen
kostenfrei ist. Auch daraus, dass der Anbieter den Vorgang des Herunterladens für solche Nutzer attraktiver ausgestaltet, die
sich zuvor kostenpflichtig registrieren lassen (Premium-Download), kann nicht abgeleitet werden, dass er aus einer
Nutzung des Dienstes durch die Raubkopierszene wirtschaftliche Vorteile erzielt.
<br><br>

3. Der Filesharing- Anbieter (-Hoster) hat nach Kenntniserlangung von urheberrechtswidrigen Veröffentlichungen geschützter
Werke über seinen Internet-Dienst alle erfolgversprechenden und zumutbaren Möglichkeiten zu nutzen, um solche
Verstöße in Zukunft möglichst zu unterbinden.
<br><br>

4. Allerdings stehen dem Einsatz automatischer Filtersysteme (etwa: MD5-Filter und Wortfilter) erhebliche technische
Schwierigkeiten entgegen, da schon geringste Veränderungen der hochzuladenden Datei eine
Identifizierung ihres potentiell rechtsverletzenden Inhalts verhindern.
Hinzu kommt, dass der Einsatz solcher Filter nur im Zeitpunkt des Hochladens erfolgen kann. Unter diesen Umständen
ist ihre Eignung aber schon deshalb zweifelhaft, weil das Hochladen von Dateien mit urheberrechtlich geschützten
Werken der Musik für sich genommen - ohne Mitteilung an die Öffentlichkeit - noch keine Rechtsverletzung darstellen muss
(sondern etwa als private Vervielfältigung nach § 53 UrhG im Einzelfall durchaus …

LG Köln: Rapidshare - Einem Sharehoster obliegt eine verstärkte Prüfung von Inhalten Dritter, wenn er im erheblichen Maße von den begangenen Rechtsverletzungen aufgrund seines Nutzungs- bzw. Geschäftsmodells profitiert.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Anbieter von Webspeicherplatz (sog. Sharehoster/ One-Click-Hoster) kann bei einem Verstoß gegen ausschließliche Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken auf Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) g…

OLG Köln zu Rapidshare

Telemedicus / Prüfungspflichten, aber nur ein bisschen Die Urteile vom OLG Köln zum „One-Click-Hoster“ Rapidshare sind nun im Volltext verfügbar. Das Gericht entschied, dass der Download-Hoster für rechtswidrige Inhalte seiner Kunden als Stö…

OLG Köln: (Mit-)Haftung von RapidShare

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Derzeit befassen sich mehrere Gerichte mit der Frage, inwiefern sog. Webhosting-Dienste auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können, wenn Kunden über die Server dieser Sharehoster rechtsverletzende Inhalte verfügbar machen. Das…

LG Düsseldorf: RapidShare - Zur Störerhaftung des Betreibers eines Filehosting-Dienstes für Urheberrechtsverletzungen und diesem zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung von gleichartigen Rechtsverstößen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Unterlassungsverpflichtung des Störers setzt die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. BGH, Urteil vom…

LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer

Telemedicus / Der Download-Hoster Rapidshare haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden. Das hat das LG Düsseldorf Anfang diesen Jahres festgestellt. Rapidshare wollte vor dem LG Düsseldorf gerichtlich feststellen lassen, dass mit dies…

LG Düsseldorf: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen

Telemedicus / Der Download-Hoster Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen, die durch seine Nutzer begangen werden. Das entschied das LG Düsseldorf am Freitag, wie die Verwertungsgesellschaft GEMA mitteilt. Demnach sei Rapidshare dazu verpflichtet, &…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

» MEDIEN INTERNET und RECHT

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »