“Haftung des Merchants für seine Affiliates”
Handakte WebLAWg | 3. November 2005 — Es gibt einen neuen Aufsatz von RA Dr. Bahr: “Haftung des Merchants für seine Affiliates - oder: Der Untergang des Affiliate-…
Das Oberlandesgericht Köln hat mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 12.02.2010 (Az. 5 U 169/09) entschieden, dass die Betreiber von Internetseiten im Rahmen eines Affiliate-Konzepts („Publisher“) keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters („Merchant“) gemäß § 278 BGB sind, sondern lediglich Beauftragte des Anbieters. Relevanz hat diese Entscheidung hinsichtlich abgegebener Unterlassungserklärungen des Merchants.
Zum Sachverhalt:
Die Inhaberin der Marke „CCCP“ klagte gegen Anbieter (Merchant) der Internetseite www.affili.net. In diesem Zusammenhang stellte er Werbepartnern (Affiliates) Werbemittel zur Verfügung, die diese gegen Bezahlung auf Provisionsbasis auf Ihrer Internetpräsenz verwenden sollten. 2006 verpflichtete sich der Beklagte, das Anbieten von Kleidungsstücken mit dem Zeichen CCCP zu unterlassen. Bereits kurz vorher forderte er seine Affiliates auf, jede Werbung für „CCCP-Produkte“ zu unterlassen. Dennoch wurden weiterhin Produkte beworben, sodass Anfang 2009 Klage erhoben wurde. Nun entschied das OLG Köln, dass kein Fehlverhalten des Merchants erkennbar sei. Grundsätzlich könne die Benutzung von Abbildungen mit dem „CCCP“-Zeichen zwar einen Verstoß gegen Verpflichtungen aus der Unterlassungserklärung begründen, ein Verschulden sei aber nicht erkennbar. Durch seine schriftliche Aufforderung an seine Affiliates habe der Merchant seine Pflichten erfüllt und könne somit nicht als Erfüllungsgehilfe iSd § 278 BGB betrachtet werden. Eine weitere Verwendung der Symbole auf Affiliates könne ihm nicht zugerechnet werden. Erst wenn die Affiliates nach seiner Unterlassungserklärung neu geschaltet worden wären, könnte man von schuldhaftem Verhalten ausgehen. Dies sei hier nicht der Fall.
Kommentar:
Wann haftet der Merchant für Fehlverhalten des Affiliates? Es ist genau zu prüfen, ob der Merchant als Beauftragter oder als Erfüllungsgehilfe agiert. Nach aktueller BGH-Rechtsprechung (vgl. Urt. v. 07.10.2009, Az. I ZR 109/06…
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