OLG Köln: Letzte falsche Entscheidung zur Wettbewerbswidrigkeit von AGB-Verstößen
am 24.06.2008 von http://www.lampmann-behn.de/blog/index.htmlDie Entscheidung des OLG Kölns (OLG Köln, Urteil v. 16.05.2008, Az. 6 U 26/08) könnte in die Geschichte eingehen. Nicht weil der Senat Bahnbrechendes entschieden hätte. Sondern weil es wahrscheinlich die letzte Entscheidung darstellt, die AGB-Verstöße als wettbewerbsrechtlich irrelevant einstuft. Nicht, dass das Gericht zur Vernunft gekommen wäre und die (wohl falsche) Meinung, die im Übrigen das OLG Hamburg teilt (mehr dazu hier), aufgegeben hätte, dass AGB-Bestimmungen deswegen nicht wettbewerbsrechtlich überprüfbar seien, da „sie nicht speziell Belange der Verbraucher zum Gegenstand haben, sondern ohne konkreten Bezug zum Marktverhalten lediglich die wechselseitigen Rechte und Pflichten bei der künftigen Abwicklung der abzuschließenden Verträge gestalten.“ Der Grund dafür, dass eine Entscheidung dieser Art sich nicht wiederholen dürfte, liegt vielmehr darin, dass ab dem 12.12.2007 die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken direkt anwendbar ist. Dort ist in Artikel 3 Abs. 1 das Folgende geregelt: „Diese Richtlinie gilt für unlautere Geschäftspraktiken im Sinne des Artikels 5 zwischen Unternehmen und Verbrauchern vor, während und nach Abschluss eines auf ein Produkt bezogenen Handelsgeschäfts.“ Das bedeutet, dass die Trennung zwischen vorvertraglichem und nachvertraglichem Verhalten, die die Obergerichte in Köln und Hamburg vornehmen, für Verstöße nach diesem Zeitpunkt nicht mehr statthaft ist. Schon vor Geltung der Richtlinie war äußerst zweifelhaft, ob die gekünstelte Aufspaltung von vor- und nachvertraglich in Bezug auf AGB sinnvoll war. Das OLG Frankfurt (OLG Frankfurt, Beschluss v. 09.05.2007, Az. 6 W 61/07) hat in diesem Zusammenhang insbesondere zur Verwendung rechtswidriger …
OLG Frankfurt a.M.: Widerrufsbelehrung im Scrollkasten - Wird eine Widerrufsbelehrung in einem Scrollkasten mit nur geringer Größe dargestellt in der nur ein kleiner Teil des Belehrungstextes sichtbar ist, kann dies die Verständlichkeit der Bel
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Wird eine Widerrufsbelehrung in einem Scrollkasten mit nur geringer Größe dargestellt, die dazu führt, dass der Leser jeweils nur einen sehr kleinen Teil des gesamten Belehrungstextes zur Kenntnis nehmen kann, wird dadurch wird die Verstän…
OLG Köln: Abweichung von eBay-AGB Wettbewerbsverstoß? - Weicht ein eBay-Anbieter mit seinen eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von den eBay-AGB ab, liegt hierin kein Wettbewerbsverstoß.
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OLG Frankfurt a.M.: Unwirksame AGB-Klauseln und solche in zu kleinen Scroll-Boxen sind wettbewerbswidrig
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.05.2008, Az. 6 W 61/07 §§ 3, 4, 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV Das OLG Frankfurt a.M. hat erneut deutlich gemacht, dass unwirksame AGB-Klauseln zugleich Wettbewer…
OLG Frankfurt a.M. : Wettbewerbsverstoß wegen unwirksamer AGB - Die Verwendung unzulässiger AGB-Bestimmungen kann grundsätzlich von Wettbewerbern gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG beanstandet werden. Mit der Anwendbarkeit der UGP-Richtlinie unterliege
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Verwendung unzulässiger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann grundsätzlich von Wettbewerbern gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG beanstandet werden. Jedenfalls seit dem 12.12.2007 ist die Richtlinie gegen unlautere Geschäftsp…
Sind falsche AGB abmahnfähig? (Auswirkungen der UGP-Richtlinie)
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Noch bis vor kurzem war die Frage streitig, ob unwirksame (weil rechtswidrige) AGB in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht zu beanstanden sind, also abgemahnt werden können. Dieses Problem hat sich mittlerweile (gerade vor dem Hintergrund der…
OLG Düsseldorf: Streitwert bei wettbewerbswidrigen AGB 1.200,00 EUR - Zur Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahntätigkeit, der Dringlichkeitsvermutung bei Verzögerung durch das Prozessgericht und zur Frage, ob es sich bei den Vorschrift
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Verzögerung zwischen der Einreichung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und der mündlichen Verhandlung über die einstweilige Verfügung lässt die Dringlichkeitsvermutung (§ 12 Abs. 2 UWG) nicht entfallen, wenn der An…
