OLG Köln: Irreführende Werbung für Buch-Bildband mit “wieder erhältlich”, wenn Neuauflage nicht mit Original übereinstimmt
OLG Köln, Urteil vom 11.06.2010, Az. 6 U 23/10 § 5 UWG
Das OLG hat entschieden, dass die Bewerbung eines
Buch(bild)bandes u.a. mit der Wendung “wieder erhältlich” irreführend ist, wenn die Neuauflage sich wesentlich vom früheren unterscheidet. Vorliegend wurde ein Bildband
neuaufgelegt, dessen Originalauflage mehrere Rekorde gebrochen hatte, z.B. hinsichtlich des Gewichtes und des Preises. In der von der
Antragsgegnerin beworbenen Neuauflage waren allerdings insgesamt 74 Bilder durch andere ersetzt worden. Die Bewerbung mit u.a.
“wieder erhältlich”, “neue Ausgabe” oder “ist wieder da” sei jedoch geeignet, die Fehlvorstellung beim Publikum hervorzurufen, dass
es sich um eine inhaltlich identische Ausgabe (nur in verkleinerter Form) handele. Dadurch werde eine Kaufentscheidung in erheblicher
Weise beeinflusst, so dass die zu untersagen war.
Zum Volltext der Entscheidung:
Köln
Urteil
I. Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 14.01.2010 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O
664/09 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 10.11.2009 - 31 O 664/09 - wird bestätigt, soweit die Antragsgegnerin es
danach (zu Nr. 2 des Tenors) unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis
zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen hat,
ein mit Werken des Fotokünstlers Helmut Newton, das
inhaltlich nicht mit dem unter ISBN 978-3-8228-6394-7 erfassten Buch identisch ist, mit den Hinweisen
- “neue Ausgabe (des SUMO)”
und/oder
- “Die Wiederauferstehung des teuersten Buchs des 20. Jahrhunderts”
und/oder
- “wieder erhältlich”
und/oder
- “Diese Ausgabe zum 10. Geburtstag des SUMO hat dieselbe DNA wie die Rekorde brechende limitierte Originalversion”
und/oder
- “Helmut Newton wäre sicher hoch erfreut darüber, dass SUMO jetzt, ein Jahrzehnt nach seiner Erstver-öffentlichung, in einem Format
herausgegeben wird, das eine demokratischere Verbreitung ermöglicht”
und/oder
- “SUMO ist wieder da!”
anzubieten, zu bewerben und/oder zu vertreiben,
wenn dies wie nachstehend wiedergegeben geschieht:
Bilder/Grafiken nur in Originalentscheidung vorhanden.
2. Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.
II. Von den…
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