OLG Köln: Der Gerichtsstand im Wettbewerbsrecht richtet sich nach dem Ort der Verletzungshandlung, nicht nach dem Ort der drohenden Wiederholung

OLG Köln, Urteil vom 30.09.2011, Az. 6 U 54/11 § 14 UWG

Das OLG Köln hat entschieden, dass sich der Gerichtsstand bei Verletzungen, die dem UWG unterfallen, nach dem Ort der begangenen Verletzung(en) richtet. Auch wenn die drohende Wiederholung der Verletzung anderenorts, oder wie hier im ganzen Bundesgebiet drohe, sei dies für den Gerichtsstand unerheblich. Dieser richte sich allein nach der bereits begangenen Handlung. Das gelte auch dann, wenn der Verletzer bundesweit tätig sei und die Verletzungshandlung, auf die sich der Kläger stütze, möglicherweise nur zufällig gerade an dem Ort der Verletzungshandlung vorgenommen habe. Zum Volltext der Entscheidung:

Oberlandesgericht Köln

Urteil

1.) Die Berufung der Klägerin gegen das am 3.3.2011 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 O 101/10 - wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung des Kostenerstattungsanspruches durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.) Die Revision wird nicht zugelassen.

Begründung

A.

Die Klägerin ist eine Tochtergesellschaft der E. AG. Sie firmierte in der Vergangenheit als „U. Deutschland GmbH” und hat zum 01.04.2010 in die oben rubrizierte Bezeichnung umfirmiert. Zum selben Zeitpunkt hat sie von der E. AG auch die Festnetzsparte übernommen.

Die Beklagte vermittelt u.a. Telefongespräche im Festnetz und bietet ihren Kunden Preselection-Verträge an, auf Grund derer der Telefonkunde seinen Anschluss bei der Klägerin behält, seine Telefonate aber nicht (mehr) über die Klägerin, sondern über sie führt. Die Beklagte übermittelt die mit ihren Kunden getroffenen Pre­selec­ti­on-Vereinbarungen an die Klägerin nicht selbst, sondern bedient sich dafür der Dienste der „D. GmbH” (im Folgenden „D. GmbH”).

Die Klägerin hat mit ihren privaten Wettbewerbern Vereinbarungen getroffen, wonach diese für die Übermittlung neuer Preselection-Verträge mit abgeworbenen Kunden eine bestimmte elektronische Schnittstelle zu verwenden haben. Eine derartige Vereinbarung hat sie auch mit der D. GmbH als „Vereinbarung über die Haftungsfreistellung bei der elektronischen Übermittlung von Preselection-Auftragsdaten” geschlossen. Wegen der Einzelheiten wird auf den als Anlage K 2 (= Bl. 38 ff) vorgelegten Text verwiesen. Nach dieser Vereinbarung ist die D. GmbH gehalten, grundsätzlich diese Schnittstelle zu benutzen. Eine Übermittlung per Fax…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Köln , Uwg , Bonn , Oberlandesgericht , Urteile & Beschlüsse , Kammer , Preselection , Gerichtsstand , Ort , Telekommunikation+recht , Zpo / Gvg
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 25. Januar 2012 auf http://damm-legal.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Kreditlinie begründet Gerichtsbarkeit

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 30. Juni 2010 — CK - Washington.   Eine Beklagte aus Europa vor dem US-Gericht: Darauf sollte man es nicht ankommen lassen und die Zustä…

BGH: Hermes-Werbung unzulässig – zur Irreführung bei Paketpreisvergleichen

Dr. Graf | 30. Juni 2010 — Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19.11.2009 (Az. I ZR 141/07) entschieden: 1. Die Unvollständigkeit oder Einseitigk…

Zur Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen

Die herrschende Meinung | 27. März 2010 — (pm) Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein H…

OLG Naumburg: Wegfall der Erstbegehungsgefahr und vorbeugender Unterlassungsanspruch - Beruht die Begehungsgefahr allein auf einer…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 8. August 2011 — 1. Zwar begründet die Werbung für ein bestimmtes geschäftliches Verhalten eine Erstbegehungsgefahr. Anders als bei einer Verletzun…

OLG Karlsruhe: Entfällt Zuständigkeit des Gerichts für die einstweiligen Verfügung bei Erhebung der Hauptsacheklage an anderem Ort…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 23. April 2010 — OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.4.2010, Az. 6 U 5/10 §§ 261 Abs. 3 Nr. 2; 937 ZPO; § 14 Abs. 2 UWG Das OLG Karlsruhe hat e…

OLG Köln: schlüsselbänder.de - Streit um Umlaut-Domains

domainundrecht.de | 2. November 2005 — Das Oberlandesgericht (OLG) Köln setzte sich mit der Frage auseinander, ob konkurrierende Unternehmen sich gegenseitig Umlaut-D…

Keiner mehr zuständig?

Red Tape | 28. Juni 2010 — Es wurde eine einstweilige Verfügung beantragt, am Landgericht in D. Das erklärte sich örtlich und auch wegen fehlender Strei…

OLG Köln: Telefonische Kundenbefragungen, auch zum Zwecke der Marktforschung, sind unzulässige Werbung

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 28. Januar 2009 — OLG Köln, Urteil vom 12.12.2008, Az. 6 U 41/08 §§ 3, 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 3 UWG Das OLG Köln hat ents…

örtliche Zuständigkeit Urheberrechtsverletzung: LG Krefeld: "Fliegender Gerichtsstand" - Für die Begründung der örtlichen Zuständigkeit bei Rechtsverletzungen (Internetseite) im …

MEDIEN INTERNET und RECHT | 26. September 2007 — 1. Es ist zu weitgehend anzunehmen, der örtliche Gerichtsstand sei bei Verstößen im Internet dort, wo das Medium bestimmungsgemäß …

Kirchenbaulasten: Gemeindliche Kirchenbaulasten

Rechtslupe | 11. Dezember 2008 — Vertraglich begr??ndete Kirchenbaulasten der ehemaligen Gemeinden in der sp??teren DDR sind nicht auf die nach der Wende errich…