OLG Köln: Geklaute Rolex in Neapel ist hausratversichert
am 18.05.2007 von JuracityBlog
Dies geht aus einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom heutigen Tage hervor.
Nach einer heute bekannt gewordenen Entscheidung des Gerichts (Az.: 9 U 26/05) muss eine Versicherung einem Kölner eine Entschädigung von EUR 8.650,00 zahlen. Dem Kölner war in Neapel von einem unbekannten Täter die Urm vom Handgelenk gerissen worden. Der Mann wurde durch den Raub zudem verletzt. Die Hausratversicherung hatte die Zahlung mit dem Argument verweigert, der Versicherungsfall sei schuldhaft herbeigeführt worden.
Zu Unrecht wie die Richter feststellten: Es sei im Hinblick auf eine mögliche Raubgefahr nicht grob fahrlässig, mittags in der Innenstadt von Neapel auf einer belebten Einkaufsstraße eine wertvolle goldene Uhr zu tragen.
Der Kläger trug die Uhr aufgrund eines kurzärmligen Hemdes gut sichtbar, als er mit mehreren anderen Personnen in Neapel bummeln wollte. Darin sah das Gericht keine grobe Fahrlässigkeit. Der Kläger habe zwar eine wertvolle, nicht aber eine …
OLG Köln ( 9 U 26/05) Rolex beim Einkaufsbummel in Neapel geraubt - Hausratversicherung muss zahlen
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