OLG Köln: FON-Geschäftsmodell ist wettbewerbswidrig
Das OLG Köln (05.06.2009, Az. 6 U 223/08) sieht im Geschäftsmodell der gemeinsamen Nutzung von Internet-Flatrates ein
wettbewerbswidriges Ausnutzen fremder Leistungen. FON treibe unlauteren Wettbewerb, indem es die DSL-Anschlüsse seiner Mitglieder zu
Lasten der DSL-Anbieter kommerziell verwerte.
Das Unternehmen FON stellt eine Plattform zur Verfügung, mithilfe derer Mitglieder, sog. Foneros, ihren Internetzugang anderen
Nutzern zur Verfügung stellen können. Das kommerzielle Unternehmen, das sich selbst als WiFi bezeichnet, hat hierzu einen besonderen WLAN-Router entwickelt, der ein
verschlüsseltes privates und ein öffentliches WLAN-Netz aufbaut. Über das öffentliche WLAN kann jeder Fonero nach Eingabe seiner
Zugangsdaten den Internetanschluss jedes anderen Foneros nutzen. FON bietet diesen Zugang aber auch Dritten entgeltlich an und macht
damit anderen Hotspotbetreibern und Mobilfunkanbietern unmittelbar Konkurrenz.
Das Gericht sieht die unlautere Beeinträchtigung des klagenden DSL-Providers einerseits darin, dass die Mehrnutzung infolge des
WLAN-Sharing beim DSL-Provider Kosten verursacht, die wegen der nutzungsunabhängigen Abrechnung (Flatrate) nicht an die
Anschlussinhaber weitergegeben werden können. Damit werde der Mischkalkulation, die Flatrate-Angeboten zugrunde liegt, die Grundlage
entzogen. Andererseits mindert das FON-Netzwerk den Bedarf an kostenpflichtigen Diensten für mobiles Internet, und zwar sowohl für
die Kunden des DSL-Providers als auch für Dritte.
Das Gericht sieht trotz der aktuell geringen Verbreitung von WLAN-Sharing ein beträchtliches Gefährdungspotenzial. Sollte sich das
FON-Geschäftsmodell am Markt weiter durchsetzen, käme es zu einer ununterbrochenen und vollständigen Ausnutzung der auf
Flatrate-Basis eingeräumten Bandbreiten. Das nicht zuletzt auch aus Verbrauchersicht erhaltenswerte Angebot von Flatrate-Tarifen für
den Internetzugang werde damit grundsätzlich in Frage stellt.
Das Urteil des OLG Köln bedeutet zunächst das Aus für kommerzielles WLAN-Sharing. N…
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