OLG Köln: Filesharing Abmahnung 25 Monate nach Download zulässig?

Was war passiert?Der Rechteinhaber des Musikalbums „Walking On A Dream“ begehrte 25 Monate nach der ersten Veröffentlichung des Musikalbums beim Landgericht Köln Auskunft über den Anschlussinhaber der von diesem ermittelte IP Adresse, auf der das Musikalbum illegal herunter geladen wurde. Dies lehnte das Landgericht Köln wegen des Zeitablaufs ab. Ohne die Zuordnung der ermittelten IP Adresse zu einem Anschlussinhaber, war es dem Rechteinhaber aber nicht möglich, diesen abzumahnen und eine entsprechende Unterlassung zu fordern. Daher legte der Rechteinhaber diese Entscheidung dem Oberlandesgericht Köln zur Überprüfung vor.

Wie entschied das OLG Köln?In seinem Beschluss vom 05.07.2011 – Az. 6 W 121/11 - gab das Oberlandesgericht Köln seinem Landgericht Recht und verwehrte dem Rechteinhaber weiterhin die Auskunft über den Anschlussinhaber, da nach 25 Monaten kein gewerbliches Ausmaß mehr anzunehmen sei. Dies sei zwar grundsätzlich auch nach Ablauf der Frist von sechs Monaten möglich, erfordere aber besondere Umstände, die der Rechtinhaber weder vorgetragen habe noch im vorliegenden Fall ersichtlich seien.

Das gewerbliche Ausmaß der Rechtsverletzung könne insbesondere nicht damit begründet werden, dass sich der Titel „We are the People“ auf dem herunter geladenen Album „Walking On A Dream“ bei der Abmahnung auf Platz 39 der Single-Charts in Deutschland befunden habe. Dies widerlege nicht, dass hinsichtlich des gesamten Albums, auf dem neun weitere nicht mehr in den Charts befindliche Titel eingespielt sind, die wirtschaftliche Verwertung bereits weitestgehend abgeschlossen g…

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Themen: Deutschland , Abmahnung , It-recht , Filesharing , Urheber , Rede , Mba , Aktuelles Von Christopher A. Wolf
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 18. Januar 2012 auf http://www.pfitzer-law.de/.

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