OLG Köln: Filesharing Abmahnung 25 Monate nach Download zulässig?
Was war passiert?Der Rechteinhaber des Musikalbums „Walking On A Dream“ begehrte 25 Monate nach der ersten Veröffentlichung des
Musikalbums beim Landgericht Köln Auskunft über den Anschlussinhaber der von diesem ermittelte IP Adresse, auf der das Musikalbum
illegal herunter geladen wurde. Dies lehnte das Landgericht Köln wegen des Zeitablaufs ab. Ohne die Zuordnung der ermittelten IP
Adresse zu einem Anschlussinhaber, war es dem Rechteinhaber aber nicht möglich, diesen abzumahnen und eine entsprechende Unterlassung
zu fordern. Daher legte der Rechteinhaber diese Entscheidung dem Oberlandesgericht Köln zur Überprüfung vor.
Wie entschied das OLG Köln?In seinem Beschluss vom 05.07.2011 – Az. 6 W 121/11 - gab das Oberlandesgericht Köln seinem Landgericht
Recht und verwehrte dem Rechteinhaber weiterhin die Auskunft über den Anschlussinhaber, da nach 25 Monaten kein gewerbliches Ausmaß
mehr anzunehmen sei. Dies sei zwar grundsätzlich auch nach Ablauf der Frist von sechs Monaten möglich, erfordere aber besondere
Umstände, die der Rechtinhaber weder vorgetragen habe noch im vorliegenden Fall ersichtlich seien.
Das gewerbliche Ausmaß der Rechtsverletzung könne insbesondere nicht damit begründet werden, dass sich der Titel „We are the People“
auf dem herunter geladenen Album „Walking On A Dream“ bei der auf Platz 39 der Single-Charts in befunden habe. Dies widerlege nicht, dass hinsichtlich des gesamten Albums, auf dem neun weitere
nicht mehr in den Charts befindliche Titel eingespielt sind, die wirtschaftliche Verwertung bereits weitestgehend abgeschlossen g…
» Vollständiger
Artikel