OLG Köln: Zur Erfüllung der Unterlassungserklärung bei einem Verstoß bei eBay / eBay als Erfüllungsgehilfe
OLG Köln, Urteil vom 11.03.2009, Az. 6 U 222/08 § 278 BGB
Das OLG hat in diesem Urteil entschieden, dass für eine
gerichtliche Geltendmachung eines vertraglichen Unterlassungsanspruchs das entfällt, wenn der Unterlassungsschuldner keinen Anlass
für die Befürchtung gegeben hat, dass er die Unterlassungsverpflichtung nicht erfüllen werde. Die Antragstellerin hatte die
Antragsgegnerin wegen einer eBay-Bewertung abgemahnt, die Gegnerin gab daraufhin eine ab. Die Antragsgegnerin forderte eBay darüber
hinaus mehrfach (durch E-Mails und einfaches anwaltliches Schreiben) auf, die streitgegenständliche zu löschen. Die erfolgte jedoch erst einen Monat später. Zwischenzeitlich hatte die Antragstellerin ihren Anspruch
aus der Unterlassungserklärung vor Gericht gebracht. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass dies nicht erforderlich gewesen sei,
da ein berechtigtes Interesse an einem Titel über diesen Anspruch nicht erkannt werden könne.
Die Antragsgegnerin habe keine Löschungsgarantie übernommen, sondern sich lediglich verpflichtet, alles Erforderliche zu tun, um eBay
zu einer möglichst kurzfristigen Löschung zu veranlassen. Dieser Verpflichtung sei sie durch 5 E-Mails und ein anwaltliches Schreiben
nachgekommen. Ein eingeschriebener Brief sei nicht erforderlich gewesen, da gerade bei Firmen, die vorwiegend über das Internet tätig
seien, E-Mails die übliche Kommunikationsform darstellten. Es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass eBay die Bewertung bei Erhalt
eines Einschreibens mit schneller
gelöscht hätte. Das Gericht stellte weiterhin klar, dass eBay nicht als Erf…
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