Serie: Die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Folge 2
IT-Prozessrecht | 30. Juni 2010 — Missbrächliche Mehrfachverfolgung – OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az.: 6 U 1880/07 Das OLG München hatte sich…
OLG Köln, Beschluss vom 19.01.2012, Az. 15 U 195/11 § 935 ZPO, § 940 ZPO
Das OLG Köln hat entschieden, dass die volle Ausnutzung der bereits verlängerten Berufungsfrist gegen die für den Erlass einer beantragten einstweiligen Verfügung vorausgesetzte Dringlichkeit spricht. Zum Volltext der Entscheidung:
Oberlandesgericht Köln
Beschluss In dem Rechtsstreit … gegen …
hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln am 19.01.2012 durch… beschlossen:
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung nach dem Vorbringen in der Berufungsbegründung aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat, eine Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich ist und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.
Dem Kläger wird Gelegenheit gegeben, bis zum 18.2.2012 nach Zugang dieses Beschlusses, zu den Hinweisen Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
Gründe
Nachdem das Landgericht die zunächst im Beschlusswege erlassene einstweilige Verfügung auf den Widerspruch der Beklagten aufgehoben und den Antrag auf Erlass zurückgewiesen hat, verfolgt der Kläger seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Wege der Berufung weiter. Die Berufung wurde nach antragsgemäßer Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist um einen Monat am letzten Tag der verlängerten Frist begründet.
Angesichts dieses Zeitablaufs sieht der Senat nicht (mehr) die für den Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung vorausgesetzte Dringlichkeit. Es ist anerkannt, dass eine zunächst bestehende Eilbedürftigkeit durch prozessuales Verhalten der antragen…
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. Februar 2012 auf http://damm-legal.de.
IT-Prozessrecht | 30. Juni 2010 — Missbrächliche Mehrfachverfolgung – OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az.: 6 U 1880/07 Das OLG München hatte sich…
Rechtsanwalt News | 15. Oktober 2009 — Wenn das Berufungsgericht meint, dass eine Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, dann kann es diese unter den Voraussetzungen…
Recht und Alltag | 12. Oktober 2007 — Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag (Az.: 24 Ga 16462/07) der GDL, der Deutschen Bahn AG im Wege der einstweiligen Verfügu…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 29. August 2010 — KG Berlin, Beschluss vom 16.04.2009, Az. 8 U 249/08 §§ 935, 520 Abs. 2 S. 3 ZPO Das KG Berlin hat in einem Hinweisbeschlu…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 16. September 2008 — 1. Im Wettbewerbsprozess ist eine Veranlassung zur gerichtlichen Rechtsverfolgung regelmäßig zu verneinen, wenn der einen Unterlas…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 31. März 2007 — 1. Grundsätzlich ist die Vermutung der Dringlichkeit dann widerlegt, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten zu erkennen gegeb…
RA Kadelke | 27. August 2010 — Wie die Gerichtspressestelle des Oberlandesgerichts Hamburg heute mitteilt, hat das Landgericht Hamburg heute den Antrag der GE…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 14. März 2010 — OLG Köln, Urteil vom 29.01.2010, Az. 6 U 177/09 §§ 12 Abs. 2 UWG; 542 ZPO Das OLG Köln hat entschieden, dass die Dringlichk…
Vom Rechte | 11. Juli 2011 — § 522 ZPO hat nun folgende Fassung (vgl.: Bundestagsprotokoll vom 07.07.11 sowie dazu die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusse…
IP|Notiz | 11. November 2009 — LG Berlin, Beschluss vom 16.04.2009 8 U 249/08 Über einen im Rahmen der Vorbereitung einer einstweiligen Verfügung zu beachte…