Alle Blogs » OLG Köln: Direktvertriebssystem - Zur Zurechnung von Wettbewerbsverstößen selbständiger Geschäftpartner nach § 8 Abs. 2 UWG im Rahmen eines internetbasierten Direktvertriebssystems.

OLG Köln: Direktvertriebssystem - Zur Zurechnung von Wettbewerbsverstößen selbständiger Geschäftpartner nach § 8 Abs. 2 UWG im Rahmen eines internetbasierten Direktvertriebssystems.

am 31.07.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Sind selbständige Geschäftspartner im Rahmen eines Direktvertriebssystems (hier: über das Internet) derart in die betriebliche
Organisation des Auftraggebers eingegliedert, das der Auftraggeber auf sie einen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss ausüben kann
und der Erfolg der Geschäftstätigkeit der Handelnden (Geschäftspartner) dem Auftraggeber zugute kommt (hierzu: BGB GRUR 2005, 864, 865 -
Meißner Dekor II; BGH GRUR 1990, 1029, 1040 - Anzeigenauftrag) muss sich der Auftraggeber unlauteres Verhalten der Geschäftspartner
nach § 8 Abs. 2 UWG grundsätzlich zurechnen lassen.


2. Bei § 8 Abs. 2 UWG handelt es sich um eine Erfolgshaftung ohne Entlastungsmöglichkeit (BGH GRUR 2000, 907, 909 - Filialleiterfehler).
Der Unternehmensinhaber kann sich nicht darauf berufen, er habe die Zuwiderhandlung seines Beauftragten nicht verhindern können
bzw. er habe alles Zumutbare getan, um den Verstoß zu verhindern. Im Rahmen von § 8 Abs. 2 UWG sind keine Zumutbarkeitserwägungen
anzustellen. Wer viele Hilfspersonen einschaltet und davon profitiert, muss umgekehrt auch die damit verbundenen Risiken, die
in seinem Geschäftsbereich begründet sind, tragen (vgl. hierzu auch: BGH GRUR 2007, 995 - Schuldnachfolge).


3. Allein die Überschreitung der Grenzen des vertraglich Zulässigen macht eine Handlung eines Beauftragten noch nicht zu einer
privaten, mit der Folge, dass dieser nicht im Unternehmen des Auftraggebers gehandelt hat. Zwar werden rein private Handlungen
von der Haftung des § 8 Abs. 2 UWG nicht erfasst (BGH WRP 2007, 1356 - Gefälligkeit; BGH GRUR 1995, 605, 608 - Franchise-Nehmer).
Genügte …

OLG Köln: Ein Hersteller kann für die Wettbewerbsverstöße seiner Vertriebsmittler haften

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / OLG Köln, Urteil vom 08.02.2008, Az. 6 U 149/07 § 12 LFGB, §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 2 UWG Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches seine Produkte über Vertriebspartner, die in seine eigene Betriebsorganisation eingegliedert sin…

OLG Frankfurt a.M.: Impressum & Störerhaftung - Wer sich im Impressum einer Internetseite als verantwortlicher Diensteanbieter ausweist oder ausweisen lässt, macht sich die Inhalte dieser Internetseite regelmäßig zu Eigen. Zur Haftung für Beauf

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Gemäß § 100 UrhG haftet der Inhaber eines Unternehmens auch für Urheberrechtsverletzungen, die von Beauftragten begangen werden. Der Begriff des Beauftragten ist hierbei weit zu verstehen. Dazu zählen auch selbständige Unternehmer, wenn si…

Unternehmen haften für Verstöße ihrer Vertriebspartner

Pfitzer.Rechtsanwaelte / Ein Unternehmen vertreibt über ein Direktvertriebssystem mit einer Vielzahl von selbständigen Geschäftspartnern Nahrungsergänzungsmittel. Hierfür wurden die Geschäftspartner in die Verkaufsorganisation eingegliedert, in dem Sie über eigene Web…

BGH: Gefälligkeit - Dem Inhaber eines Unternehmens werden Zuwiderhandlungen (wettbewerbsrechtliche) eines Mitarbeiters, die dieser in seinem privaten Bereich begeht, nicht zugerechnet.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 8 Abs. 2 UWG werden dem Inhaber eines Unternehmens Zuwiderhandlungen eines Mitarbeiters, die dieser in seinem privaten Bereich begeht, nicht zugerechnet, auch wenn die Tätigkeit ihrer Art nach zur Unternehmenstätigkeit gehört. <br&…

Haftung Merchant / Affilliate

Rechtsanwaltskanzlei Henkel / Ein aktuelles Urteil des OLG Köln bestätigt erneut die Haftung des Auftraggebers für Rechtsverletzungen, die seine Werbepartner begehen (Urteil vom 08.02.2008, Az.: 6 U 149/07 – Volltext der Entscheidung). Anlässlich des Urteils sollen in diesem…

OLG Karlsruhe: weitgehend passende Keywords - Der mittels AdWords-Anzeigen Werbende ist, bei Verwendung allgemein oder rein beschreibender Begriffe, wettbewerbsrechtlich nicht verpflichtet, die Einblendung seiner Anzeigen, bei Eingabe des geschüt

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der mittels AdWords-Anzeigen Werbende ist, bei Verwendung allgemein oder rein beschreibender Begriffe als Keywords, wettbewerbsrechtlich - auch bei Nutzung der AdWords-Option weitgehend passende Keywords - nicht verpflichtet, die Einblendung sei…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

» MEDIEN INTERNET und RECHT

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »