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OLG Köln: Das Große Rabatt-Würfeln - Eine Trübung des Urteils der Verbraucher durch Ausnutzung der Spiellust findet auch statt, wenn der spielerisch ermittelte Vorteil darin liegt, dass je nach Würfelglück ein wechselnder Nachlass auf de

am 28.07.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Eine Kopplung der Teilnahme an einem (Gewinn-) Spiel mit dem Erwerb von Waren, liegt
nicht nur dann vor, wenn eine rechtliche Verknüpfung des Warenabsatzes mit der Teilnahme
an dem Gewinnspiel erfolgt (hier bereits bejaht, da Teilnahme an dem Rabatt-Würfeln
nur nach vorherigem Einkauf in dem betreffenden Baumarkt möglich war), sondern auch,
wenn eine tatsächlich Abhängigkeit zwischen dem Warenabsatz und der Gewinnspielteilnahme
oder den Gewinnchancen anzunehmen ist (BGH, GRUR 2005, 599 (600) – Traumcabrio m.w.N.).
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2. Der in § 4 Nr. 6 UWG objektivierte Schutzgedanke umfasst auch Fälle, in denen der ausgelobte
Gewinn lediglich in einem Preisnachlass auf die erworbene Ware besteht, der für sich genommen –
als Rabatt ohne Verbindung mit aleatorischen Anreizen – wettbewerblich unbedenklich wäre.
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3. Eine Trübung des Urteils der Verbraucher durch Ausnutzung der Spiellust, wie sie mit
dem Verbot der Kopplung an ein Gewinnspiel verhindert werden soll (Begründung des Regierungsentwurfs
zu § 4 Nr. 6 UWG, Bundestags-Drucksache 15/1487 S. 18), findet auch statt, wenn der spielerisch
ermittelte Vorteil darin liegt, dass dem Verbraucher ein je nach Würfelglück wechselnder
prozentualer Nachlass auf den Warenwert seines Einkaufs gewährt wird. Durch das gesetzliche Koppelungsverbot
soll der Verbraucher insbesondere vor einer Ablenkung von Güte und Preiswürdigkeit der angebotenen
Ware durch die Hoffnung auf leichten Gewinn bewahrt werden. Eine Beeinträchtigung der geschützten,
auf rational-abwägende Qualitäts- und Preisvergleiche angelegten Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers
tritt aber auch ein, wenn dem Kunden in Aussicht gestellt wird, über einen insoweit garantierten Rabatt
(hier: von 5 %) hinaus einen weiteren Preisnachlass (hier: von zusätzlichen 10 % oder gar 20 …

OLG Köln: Rabattwürfeln wettbewerbswidrig

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 09.03.2007 - 6 W 23/07 entschieden, dass das sogenannten Rabattwürfeln wettbewerbswidrig ist und entsprechende Werbemaßnahmen einer Baumarktkette untersagt. OLG Köln, Urteil vom 09.03.2007 - 6 W…

: Rabatt-Würfeln ist wettbewerbswidrig - Oberlandesgericht verbietet Werbeaktion einer Baumarktkette

MEDIEN INTERNET und RECHT / OLG Köln, Urteil vom 09.03.2007, Az. 6 W 23/07 In einem Urteil vom 09.03.2007 hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln (Az. 6 W 23/07) die Werbeaktion einer Baumarktkette als wettbewerbswidrig beanstandet, wonach der Kunde vor dem Beza…

Ist „Rabattwürfeln“ an der Kasse wettbewerbswidrig?

Wettbewerbsrecht-Blog.de / Kunden mit dem Gewinnspiel „Rabattwürfeln“ zu locken, ist nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Köln unlauter. So zumindest in dem entschiedenen Fall, in dem der Käufer im Kassenbereich eines Einzelhandelsgeschäfts mit etwas Glück selbst…

OLG Köln: Würfeln um Rabatte ist unzulässig

JuracityBlog / Ein Baumarkt hatte mit Folgendem geworben: “ „Das große Rabatt-Würfeln bei T. Baumarkt. Vom 8. bis 13. Januar sparen Sie bei jedem Einkauf bis zu 25 %. An jeder Kasse können sie würfeln und bekommen dann sofort den gew…

OLG Karlsruhe: Nur heute 3. Januar - Foto- und Videokameras ohne 19% Mehrwertsteuer* - Bei der auf einen bestimmten Tag beschränkten Werbung mit einem Rabatt auf bestimmte Artikel, ist es für den durchschnittlichen Verbraucher klar und einde

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach §§ 3, 4 Nr. 4 UWG handelt unlauter, wer bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässen die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angibt. Ob die Werbung nach Form und Inhalt klar und eindeutig erkennen lÅ

OLG Köln: Unlautere Werbung mit Rabatt unmittelbar nach gleichartiger Rabattaktion - Urt. v. 15.02.2008, Az. 6 U 140/07

Wettbewerbsrecht-Blog.de / Das OLG Köln hat dem Betreiber eines Möbelhauses verboten, in Zeitungsanzeigen mit einem “XXLWochenende - mindestens 26 % + Rabatt auf alles” zu werben, wenn der frühere Preis (ohne den Nachlass) nicht zeitnah vor der Werbeaktion gefor…

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Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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