OLG Köln: Benotung von Lehrern im Internet bleibt erlaubt (´SpickMich.de´ erneut bestätigt)
am 10.07.2008 von http://www.jur-blog.de
OLG Köln, Urteil vom 03.07.2008, Az. 15 U 43/08 - Trotz zahlreicher kritischer Stimmen aus dem Bereich des Datenschutzes und des Cyber-Mobbing, bleibt die Benotung von Lehrern im Internet erlaubt. Das OLG Köln hat unter Abwägung der genannten Interessen die anonyme Einstellung von Bewertungen und Zitaten erlaubt. Der Meiniungsfreiheit komme dabei einbesonderes Gewicht zu. Einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht konnten die Richter dagegen nicht erkennen. Für den Rechtsscutz gilt daher, dass nur im Einzelfall bei einer Schmähkritik oder sachlich unzutreffender Widergabe von angeblichen ´Zitaten´ eine Beseitigung bzw. Unterlassung verlangt werden kann.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel - www.jur-blog.de
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PM Dezernent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit OLG Köln
Oberlandesgericht Köln: Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum “Spickmich.de”
03.07.2008 - Nach dem im Hauptsacheverfahren verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts Köln bleibt die Benotung von Lehrern im Internet weiterhin erlaubt. Der 15. Zivilsenat wies die Berufung einer Gymnasiallehrerin zurück, die den Kölner Betreibern des Internetforums “Spickmich.de” im Klagewege verbieten lassen wollte, sie betreffende Daten wie Name, Unterrichtsfächer, Zitate und Benotungen auf der genannten Internetseite zu veröffentlichen (Aktenzeichen OLG Köln 15 U 43/08). Damit ist die Lehrerin erneut vor dem Oberlandesgericht unterlegen, nachdem derselbe Senat bereits am 27.11.2007 ihre Berufung im vorgeschalteten einstweiligen Verfügungsverfahren verworfen hatte. Das heute verkündete Urteil bestätigt die Vorinstanz in vollem Umfang und liegt auch in seiner Begründung auf der bereits im November vorgezeichneten Linie.
[ So funktioniert SpickMich.de ]
Auf dem sog. Community-Portal “Spickmich.de” können Schüler ihre Lehrer zu verschiedenen Kategorien benoten, etwa zu “fachlich kompetent,” “gut vorbereitet,” “faire Noten” etc., aber auch zu “cool …
Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum “Spickmich.de”
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Nach dem heute im Hauptsacheverfahren verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts Köln bleibt die Benotung von Lehrern im Internet weiterhin erlaubt. Der 15. Zivilsenat wies die Berufung einer Gymnasiallehrerin zurück, die den Kölner Betre…
Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum “Spickmich.de”
Datenschutzbeauftragter Online / Aktuell aus Köln: Nach dem heute im Hauptsacheverfahren verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts Köln bleibt die Benotung von Lehrern im Internet weiterhin erlaubt. Der 15. Zivilsenat wies die Berufung einer Gymnasiallehrerin zurück, di…
OLG Köln: Spickmich.de ist zulässig
Recht Medial / Nach dem heute im Hauptsacheverfahren verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts Köln bleibt die Benotung von Lehrern im Internet weiterhin erlaubt. Der 15. Zivilsenat wies die Berufung einer Gymnasiallehrerin zurück, die den Kölner Betre…
Oberlandesgericht Köln : Spickmich.de - Lehrerbenotung in einem Internetportal auch nach Hauptsacheurteil weiterhin erlaubt. Vorinstanz in vollem Umfang bestätigt.
MEDIEN INTERNET und RECHT / OLG Köln, Urteil vom 03.07.2008, Az. 15 U 43/08 <b>Zur Sache</b> <br><br> Nach dem am 03.07.2008 im Hauptsacheverfahren verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts Köln bleibt die Benotung von Lehrern im Internet weiterhin…
Lehrerbewertung im Internet grunsätzlich zulässig
Anwalt bloggt / Das OLG Köln hatte in dem Verfahren OLG Köln 15 U 142/07 über die Berufung einer Gymnasiallehrerin zu entscheiden, die dem Betreiber des Webangebotes spickmich.de untersagen lassen wollte, die Leherin betreffende Daten und Benotungen zu veröffent…
Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum “Spickmich.de”
Rechtblog / Nach einem heute verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts Köln bleibt die Benotung von Lehrern im Internet auch künftig erlaubt. Der 15. Zivilsenat wies die Berufung einer Gymnasiallehrerin aus Neukirchen-Vluyn zurück…
