OLG Köln bejaht unter strengen Voraussetzungen die Wirksamkeit vorbeugender Unterlassungserklärungen

Das OLG Köln (Beschluss vom 11.11.2010, Az. 6 W 157/10) hat unter bestimmten Umständen die Wirksamkeit von modifizierten Unterlassungserklärungen, die sich auch an weitere als den abmahnenden Rechteinhaber richten, bejaht.

In dem vorliegenden Fall hatte ein Rechteinhaber eine urheberrechtliche Abmahnung nach mutmaßlicher Tauschbörsennutzung im Internet versenden lassen.

MODIFIZIERTE UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG KANN SICH AUCH AN MEHRERE RECHTEINHABER RICHTEN!

Anstatt einfach die übersendete Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ließ der Abgemahnte die Erklärung durch einen Anwalt modifizieren. Bei dieser Abwandlung wurden neben dem damals aktuellen Rechteinhaber auch fünf weitere mögliche Anspruchsteller in die Unterlassungserklärung aufgenommen.

Der Abmahner meinte, die Erklärung habe die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt und beantragte bei Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

STRENGE ANFORDERUNGEN AN DEN FORTFALL DER WIEDERHOLUNGSGEFAHR!

Zu Unrecht wie die Kölner Richter beschlossen haben. Zwar sind an den Fortfall der Wiederholungsgefahr strenge Anforderungen zu stellen, aber dies könne eben auch durch modifizierte Unterlassungserklärungen teilweise angenommen werden, wenn sich diese an zusätzliche Rechteinhaber richte.

UNTERLASSUNGSVERSPRECHEN MUSS ERNSTHAFT SEIN; KANN SICH ABER AUCH AUF “KERNGLEICHE VERSTÖßE” BEZIEHEN!

Erforderlich sei, dass aus der Art des Unterlassungsversprechens in jedem Fall die Ernstlichkeit hervorgehen müsse, was aber in einem gewissen Rahmen auch dann gelten könne, wenn neben der konkreten Verletzungsform weitere gleichartige Verstöße aufgenommen würden.

Ob die Wiederholungsgefahr tatsächlich beseitigt worden ist, sei in jedem Einzelfall durch Auslegung zu ermitteln.

VORBEUGENDE UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG KANN IM EINZELFALL ANZURATEN SEIN – ERSTELLUNG DURCH ANWALT RATSAM!

Somit eröffnet sich für die Empfänger einschlägiger Abmahnungen grundsätzlich der Weg, we…

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Themen: Filesharing
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 8. Februar 2012 auf http://www.it-recht-deutschland.de.

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