OLG Köln: AdWords-Werbung mit fremden Kennzeichen - Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword im Rahmen einer AdWords-Werbung stellt keinen markenmäßigen Gebrauch und keine individuelle Behinderung des Mitbewerbers oder eine Ausbeut
am 12.03.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. Ein markenmäßiger Gebrauch setzt voraus, dass das benutzte Zeichen aus Sicht der
angesprochenen Verkehrskreise (hier die Nutzer des Internets) im Rahmen des Produktabsatzes auch dazu dient,
Waren des einen Herstellers von denen anderer zu unterscheiden.
2. Im Fall von AdWords-Werbung (hier: im Rahmen von Google) mit einem (fremden) Kennzeichen liegt keine
markenäßige Benutzung vor. Der durchschnittliche Nutzer weiß nicht, dass das Suchwort in einer Internetsuchmaschine nicht nur den
Inhalt der Trefferliste, sondern auch den des Anzeigenteils beeinflusst. Er macht
sich keine Gedanken darüber, warum die Werbung eines Unternehmens neben der Trefferliste erscheint und ob dies
mit der Eingabe seines Suchwortes zusammenhängt.
3. Jedenfalls fehlt es an einer zeichenmäßigen Benutzung, da durch die Verwendung eines (fremden) Kennzeichens
als AdWord keine Vorstellung über die Herkunft der vom Werbenden angebotenen Waren hervorgerufen wird. Selbst
wenn der Nutzer durch die Eingabe der Marke auch zu den Produkten des Markeninhabers geführt wird, so löst dies keine
herkunftsbezogenen Vorstellungn dergestalt aus, dass die Produkte des Werbenden mit der fremden Marke gekennzeichent würden.
Denn der Nutzer differenziert zwischen den räumlich und farblich getrennten Plattformen, die ihm nach
der Eingabe des Suchwortes dargeboten werden (Trefferliste der Suchmaschine und Anzeigenbereiche - hier: Google).
Er wird daher nicht annehmen, die Angaben in der Trefferliste hätten die gleiche Verbindung zum Suchbergriff wie die Angaben
in dem als solchen gekennzeichneten Anzeigenteil. Jedenfalls geht der Nutzer - wenngleich möglicherweise von einer
thematischen - nicht von einer herkunftsmäßigen Verbindung aus.
4. Die Verwendung eines (fremden) Kennzeichens als Keyword im Rahmen einer AdWord-Werbung stellt keine gezielte Behinderung
des Mitbewerbers im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG unter dem Gesichtspunkt des unlauteren …
OLG Köln: Verwendung fremder Kennzeichen als Keyword-Advertising ist kein Markenrechtsverstoß – Urt. v. 31.08.2007, Az. 6 U 48/07
Markenrecht-Blog.de / Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für Werbung auf einer Suchmaschine (wie z.B. keywords für Google-Adwords) ist keine markenmäßige Benutzung im Sinne von § 14 Abs. 2 MarkenG. Das hat das OLG Köln in einer noch nicht rechtskr…
OLG Frankfurt a.M.: Keine Markenverletzung durch AdWords-Werbung - Die Verwendung einer fremden Marke als Keyword für eine AdWords-Werbung im Rahmen der Ergebnisseiten einer Suchmaschine stellt keine kennzeichenrechtlich relevante Benutzungshandlun
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Benutzung eines Zeichens ist nur dann kennzeichenrechtlich relevant, wenn dabei der Funktion der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, als Herkunftshinweis der Ware oder Dienstleistung zu wirken, genutzt wird. Das ist der Fall, wenn ein…
OLG Köln: Keywordwerbung ist keine Markenverletzung
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Die Keywordwerbung ist bislang von den Gerichten hinsichtlich ihrer markenrechtlichen Relevanz sehr unterschiedlich beurteilt worden. Eine klare Linie ist hier noch nicht erkennbar. Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 31.08.2007 (Az: 6…
LG Leipzig: bananabay - AdWords und Kennzeichenrecht - Jedenfalls die Verwendung von auf individuellen Kennzeichnungen beruhenden AdWords verletzt die Zeichenrechte des Inhabers. Zum wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch bei Verwendung mark
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Grundsätze, wonach die Verwendung eines fremden Kennzeichens als META-Tag im geschäftlichen Verkehr eine kennzeichenmäßige Benutzung darstellt (BGH, Az: I ZR 183/03 = <a href=http://www.medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_do…
Oberlandesgericht Frankfurt a.M. : AdWords & Markenverletzungen - Die Verwendung einer fremden Marke als Keyword in einer als Werbung erkennbaren AdWords-Anzeige stellt keine kennzeichenrechtich relevante Nutzungshandlung dar.
MEDIEN INTERNET und RECHT / OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.2.2008, Az. 6 W 17/08 (Veröffentlichung in MIR folgt.) Der für Rechtsstreitigkeiten aus dem Markenrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat in einem Beschluss vom 26.2.2008…
Fremde Marken als Suchwörter bei Google AdWords
Prof. Dr. jur. Dieter Nennen / Marken und Unternehmenskennzeichen sind geschützt. Auf der Grundlage des Markenrechts lässt sich die kennzeichenmäßige Verwendung des Zeichens unterbinden. Eine solche Verwendung liegt vor, wenn die Funktion der Marke genutzt wird, insbesondere i…
OLG Braunschweig : bananabay - Mit der Verwendung eines Kennzeichens als Schlüsselwort (Keyword) im Zusammenhang mit einer sog. Adword-Werbung wird dieses Zeichen markenmäßig gebraucht. Dabei ist ohne Bedeutung, ob das betreffende Adword
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Von einem markenmäßigen Gebrauch ist auszugehen, wenn das Zeichen in der Weise verwendet wird, dass es im Rahmen des Produktabsatzes die gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen von Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen untersc…
OLG Frankfurt: Keine Markenverletzung durch Adwords
auchRecht.de / Das OLG Frankfurt hat mit Beschluß vom 26.2.2008 - 6 W 17/08 - festgestellt, daß die Verwendung einer fremden Marke als Google Adword weder eine Markenverletzung noch ein Verstoß gegen das UWG darstellt. Damit befindet sich das Gericht auf einer L…
OLG Frankfurt: Keine Markenverletzung durch Adwords
auchRecht.de / Das OLG Frankfurt hat mit Beschluß vom 26.2.2008 - 6 W 17/08 - festgestellt, daß die Verwendung einer fremden Marke als Google Adword weder eine Markenverletzung noch ein Verstoß gegen das UWG darstellt. Damit befindet sich das Gericht auf einer L…
