OLG Köln: Abweichung von eBay-AGB Wettbewerbsverstoß? - Weicht ein eBay-Anbieter mit seinen eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von den eBay-AGB ab, liegt hierin kein Wettbewerbsverstoß.
am 11.06.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch nach §§ 3,4 Nr. 11, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG
setzt den Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift voraus, die auch dazu bestimmt ist, das Marktverhalten zu regeln.
Zu solchen Regelungen zählen Allgemeine Geschäftsbedingungen (hier: hinsichtlich einer Abweichung von den eBay-AGB)
nicht. Ihnen kommt keine Rechtsnormqualität zu.
2. Weicht ein eBay-Anbieter mit seinen eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von den eBay-AGB ab, liegt hierin kein
Wettbewerbsverstoß i.S.d. § 5 UWG. Ein Unterlassungsanspruch nach §§ 3, 5, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG ist nicht gegeben.
Eine relevante Irreführung der angesprochenen Verbraucher entsteht nicht schon allein dadurch, dass sich ein eBay-Anbieter die
eBay-Plattform nebst deren AGB zu Eigen macht, dann aber inhaltlich selbständige AGB benutzt.
3. Die Bestimmungen der §§ 305 ff BGB stellen in der Regel keine Marktverhaltensregeln dar, weil sie nicht speziell Belange
der Verbraucher zum Gegenstand haben, sondern ohne konkreten Bezug zum Marktverhalten lediglich die wechselseitigen Rechte und
Pflichten bei der künftigen Abwicklung der abzuschließenden Verträge gestalten (vgl. OLG Köln, …
Abweichende AGB von ebay-Händlern sind nicht wettbewerbswidrig
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Abweichung von eBay-AGB
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BGH: Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen eBay
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